Meere dürfen nicht mehr für beliebten Schmuck geplündert werden
Die als Schmuck und Souvenir populäre Rote Koralle darf nicht länger beliebig verkauft werden. Die Weltartenschutzkonferenz in Den Haag hat soeben beschlossen, die Gattung Corallium in Anhang II ihrer Schutzkonvention zu listen. Anhang II erlaubt den Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten nur in strengen Grenzen. Die Rote Koralle und andere weniger bekannte Arten der Gattung sind in allen tropischen und warmen Meeren der Erde verbreitet. Aufgrund der hohen Nachfrage gibt es heute fast nur noch kleine, zum Teil nicht mehr fortpflanzungsfähige Kolonien der Meerestiere.
„Bislang gab es keine Handelskontrollen, keine guten Managementpläne – es wurde einfach so drauflos geerntet“, sagt WWF-Experte Volker Homes. „Wir sind sehr erleichtert, dass der Korallenhandel jetzt endlich auf eine nachhaltige Basis gestellt wird. Ab jetzt sind Korallen-Käufer Teil der Lösung, nicht Teil des Problems.“ Wer zukünftig Korallenschmuck erstehe, könne dank strenger Kontrollen sicher sein, damit nicht zur Plünderung der Meere beizutragen. Die Korallenbestände Italiens, Frankreichs und Spaniens sind zwischen 1985 und 2001 um 66 Prozent gesunken.
Korallen, die bis zu einhundert Jahren alt werden können, werden hauptsächlich für Schmuck und Kunsthandwerk genutzt. Auch in der traditionellen asiatischen Medizin werden sie, zu Pulver gemahlen, verwendet. Langsame Fortpflanzung und Wachstum machen sie für Übernutzung besonders anfällig. „Außerdem werden Korallen durch Meeresverschmutzung, Tauchtourismus und Klimawandel bedroht, so dass es umso wichtiger ist, den ausufernden Handel endlich zu begrenzen“, so WWF-Experte Homes. Die Regeneration von Korallenkolonien dauere mehrere Jahrzehnte.
Die Weltartenschutzkonferenz CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) tagt noch bis zum Freitag.
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