13 Banken unterzeichnen "Letter of Intent" für die True Sale-Initiative
13 Banken haben heute in Frankfurt ihr gemeinsames Engagement für den Finanzplatz Deutschland in der True Sale-Initiative konkretisiert. In einer gemeinsamen Absichtserklärung („Letter of Intent“) haben sie die Gründung einer Zweckgesellschaft fest vereinbart, über die True Sale-Verbriefungen durchgeführt werden sollen.
Zusätzlich zu den bereits seit April 2003 in der Initiative zusammengeschlossenen Banken Commerzbank, Deutsche Bank, Dresdner Bank, DZ BANK, HVB Group und KfW-Bankengruppe sind als neue Partner die Bayerische Landesbank, Citigroup, DekaBank, Eurohypo, HSH Nordbank, Landesbank Hessen-Thüringen und WestLB AG dabei.
Die gemeinsame, von Genossenschaftsbanken, Geschäftsbanken, der Sparkassen-Finanzgruppe und KfW getragene Initiative will das in Deutschland noch wenig entwickelte Kapitalmarktsegment der True Sale-Verbriefung fördern.
Im Rahmen von True Sale-Verbriefungen werden Forderungen einer oder mehrerer Banken zu einem Portfolio zusammengefasst, von einer Zweckgesellschaft angekauft und, nach Aufteilung in Tranchen mit unterschiedlichem Risikogehalt (Senior-, Mezzanine- und Junior- Tranche), am Kapitalmarkt an Investoren verkauft. Die Investoren tragen gegen Risikoprämie mögliche Verluste, die nach Erwerb eintreten könnten. Die Gesellschaft wird das von ihr zu tragende Risiko eng begrenzen, z. B. wird das Platzierungsrisiko beim Verkäufer des Portfolios bleiben. Banken erhalten durch das Ausplatzieren der bestehenden Kredite liquide Mittel, reduzieren ihre Eigenkapitalbelastung und schaffen Spielräume zur Vergabe neuer Kredite. Davon profitieren dann auch kleine und mittlere Unternehmen.
Die heute unterzeichnete Absichtserklärung sieht als Kernstück die gemeinsame Gründung einer True Sale-Zweckgesellschaft vor. Am Stammkapital werden alle 13 Banken mit gleichem Anteil (je 10 Mio EUR) beteiligt sein. Die KfW übernimmt – wie alle anderen Gesellschafter – über ihren Anteil hinaus keine Haftung und gibt auch keine Garantie für die Gesellschaft oder einzelne Verbriefungstransaktionen. Sie bringt, neben den anderen Banken, ihr spezifisches Verbriefungs-Know-how in die Initiative ein und übernimmt die Rolle des Moderators und Mediators.
Die Zweckgesellschaft soll gegründet werden und ihre Tätigkeit aufnehmen, sobald die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür geschaffen sind. Dies betrifft v. a. die Aufhebung der Gewerbesteuerpflicht für derartige Gesellschaften, die zurzeit im parlamentarischen Gesetzgebungsprozess beraten wird. Die in der True Sale-Initiative zusammenarbeitenden Banken begrüßen, dass die Anpassung der Gewerbesteuer offenbar schon bald beschlossen wird.
Die 13 in der True Sale-Initiative vertretenen Banken versammeln breite Erfahrung und Kenntnis über Verbriefungen. Ein weiteres Ziel der Initiative ist es, dieses Wissen zu bündeln um der Politik geeignete Vorschläge zu notwendigen Rahmenbedingungen zu machen, die nötig sind, um Deutschland in diesem Kapitalmarktsegment konkurrenzfähig zu machen. Ein zentraler Punkt ist, dass die zukünftige aufsichtsrechtliche Regulierung (Basel-II) – in der nun vorliegenden Fassung Verbriefungen über Gebühr treffen könnte. Hierbei besteht nicht nur aus Sicht der an der Initiative beteiligten Banken erheblicher Korrekturbedarf weltweit bringen inzwischen Banken eine zunehmende Zahl von Kritikpunkten an den aktuellen Vorschlägen vor. Im Kern wird befürchtet, dass durch die Vorschläge der Bankenaufseher die Eigenkapitalbelastung für die Banken nicht „neutral“ ist, d. h. Verbriefungen viel stärker belastet werden, als wirtschaftlich angemessen ist. Die empirische und theoretische Fundierung der Baseler Vorschläge muss sehr eingehend geprüft werden, weil ansonsten das Kapitalmarktsegment „Verbriefung“ unangemessen benachteiligt wird. Mit einer Benachteiligung des Verbriefungssektors würde letztlich die Kreditvergabe der Banken negativ beeinflusst.
Die neue True Sale-Gesellschaft wird Kreditportfolien sowohl von Gesellschaftern als auch von nicht-beteiligten Banken verbriefen. Die 13 Banken stehen in konstruktivem Kontakt mit den kartellrechtlichen Aufsichtsbehörden sowie der Bankenaufsicht.
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