HRK-Plenum zum Studium von Ausländern in Deutschland
Das 197. Plenum der HRK hat am 9. Juli in Berlin Empfehlungen zur Neugestaltung von Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für ausländische Studierende beschlossen. Anlass war die in den letzten Jahren erfreulich stark gestiegene Zahl von Bewerbungen und Einschreibungen ausländischer Studierender. Mit dieser Nachfrageentwicklung haben die bisherigen deutschen Verfahren zur Hochschulzulassung nicht Schritt gehalten. Zudem beklagen die Hochschulen zunehmend Probleme mit der Studiereignung mancher Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Ausland.
Zahlreiche organisatorische und rechtliche Hemmnisse erschweren es den Hochschulen, unter der erfreulich gewachsenen Zahl ausländischer Bewerberinnen und Bewerber eine fachgerechte Auswahl zu treffen. Die Teilnehmer des HRK-Plenums betonten, dass damit eine für die Hochschulen profilbildende Internationalisierung zur Weiterentwicklung akademischer Standards erschwert werde. HRK-Präsident Professor Dr. Klaus Landfried erläuterte dazu im Anschluss an das Treffen: „Die rapide und erhebliche quantitative Zunahme führt zu Überlastungen bei den zuständigen Hochschulstellen, so dass von einer qualitätsorientierten und servicefreundlichen Auswahl- und Zulassungspraxis vielerorts keine Rede (mehr) sein kann. Für den Ruf des Studienstandortes Deutschlands, die Plausibilität der Aktivitäten im Hochschulmarketing, aber auch für die Zustände an den Hochschulen ist dies kontraproduktiv.“ Auch müsse man den ausländischen Studierenden den Gesichtsverlust bei einem eventuell erfolglosen Studium zu ersparen versuchen.
Das Plenum empfahl daher eine weitere Verbesserung der Informationen für ausländische Studienbewerber. Dies soll u.a. durch „Zulassungsprofile“ für individuelle Studiengänge geschehen, die über den „Hochschulkompass“ der HRK im Internet zugänglich sind. Damit könnten ausländische Interessentinnen und Interessenten sich bereits vor der Bewerbung über Zulassungsvoraussetzungen und Studienanforderungen informieren und Studienaussichten realistisch einschätzen lernen.
Auswahlverfahren sollen eingeführt und zugleich qualitätsorientiert gestaltet werden und dabei vermehrt die Lehrenden in den Fakultäten/Fachbereichen einbeziehen statt sich ausschließlich auf administrative, an formalen Mindestbedingungen orientierte Verfahren zu stützen.
Ferner sollen die Bewerbungstermine internationalen Gepflogenheiten gemäß deutlich vorverlegt werden, denn im Vergleich liegen die Bewerbungs- und Zulassungstermine deutscher Hochschulen zur Zeit sehr spät. Das ist im Wettbewerb um qualifizierte internationale Studierende ein Nachteil. Mit dieser verbesserten Terminierung sollen auch immer noch bestehende Probleme bei der Visumbeschaffung zur rechtzeitigen Einreise und der angemessenen sprachlichen Vorbereitung auf den Aufenthalt in Deutschland entschärft werden.
Die Plenarversammlung forderte, dass die Regelungen in Landeshochschulgesetzen einiger Länder (Hessen, Niedersachen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt) alsbald so novelliert werden, dass eine Auswahl von Bewerbern nach Kriterien möglich wird, die sich über formale Mindestvoraussetzungen hinaus an der Eignung für das angestrebte Studium orientiert.
Die Hochschulvertreter stimmten darin überein zu prüfen, eine gemeinsame, koordinierende Servicestelle aller Hochschulen für ausländische Studienbewerber zur Vereinfachung der Verwaltungsabläufe einzurichten. Die auf diese Weise gewonnenen Arbeitskapazitäten könnten für qualitativ orientierte Zulassungsverfahren an den Hochschulen eingesetzt werden. Deren autonome Zulassungsentscheidungen blieben durch eine solche Unterstützung unberührt.
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