Entwicklungsperspektiven für den Kombinierten Verkehr mit Binnenschifffahrt auf der Mittel- und Oberelbe
Im Auftrag des BMVBW hat die LUB Consulting GmbH Dresden in einem Gutachten die „Entwicklungsperspektiven für den Kombinierten Verkehr und konventionellen Gütertransport mit der Binnenschifffahrt auf der Mittel- und Oberelbe“ für die Elbe oberhalb Magdeburg untersucht. In dem Gutachten sollten die Verkehrsströme des Jahres 2001 analysiert sowie die Entwicklungspotentiale (zusätzliche Verlagerungspotentiale) dargestellt werden.
Bei der Studie handelt es sich um eine Potentialuntersuchung, sie dient der Identifizierung von möglicherweise zu realisierenden (potentiellen) Verlagerungsmengen (von Straße und Schiene auf Schiff) durch Befragung von Verladern und einer Analyse von Fallbeispielen, und zwar unter der Annahme attraktiverer Randbedingungen (hier: verlässlichere Abladebedingungen nach Abschluss der Strombaumaßnahmen an der Elbe).
Als Ergebnis hat LUB festgestellt, dass:
- dem aktuellen Verkehrsaufkommen oberhalb Magdeburg von rd. 1,4 Mio. t/Jahr (bei optimierten Randbedingungen) ein zusätzliches Potential von rd. 4,2 Mio. t/Jahr zugeführt werden kann, womit sich ein Gesamt-Potential von rd. 5,6 Mio. t/Jahr ergibt.
- dem steht eine wahrscheinliche Prognose-Menge (BVWP für 2015) von rd. 3,8 Mio. t/Jahr gegenüber, mit zusätzlichen Verlagerungsmengen für Elbe-Saale-Relationen von ca. 1,5 Mio. t/Jahr im Planfall Saaleausbau.
Bewertung des LUB-Gutachtens Das Ergebnis der Potentialuntersuchung stützt die BVWP-Prognose und zeigt Ansatzpunkte für eine weitere Optimierung der infrastrukturellen und ordnungspolitischen Rahmenbedingungen auf. Die erhebliche Bedeutung der Ausbaumaßnahmen wird insbesondere an dem Fallbeispiel deutlich, dass mehrere Verlader den Schiffstransport ab Hafen Magdeburg gegenüber dem durchgehenden Straßentransport präferieren, obgleich dies mit Zulauftransporten per Lkw oder Bahn verbunden ist. Hierfür sprechen u.a. Preisvorteile des Schiffstransports. So wurden im Jahr 2001 450.000 t Getreide aus Roßlau in Magdeburg aufs Binnenschiff verladen. Diese Mengen können nach Realisierung der angestrebten Verbesserung der Schifffahrtsverhältnisse bereits in Roßlau aufs Binnenschiff verladen werden, was Zulauftransporte auf der Straße und einen zusätzlichen Umschlag erspart.
Die Erwartungen an die Wasserstraße Elbe zeigen sich auch auf Länderebene: In den letzten Jahren erfolgten Investitionen Dritter in Höhe von etwa 600 Mio. DM (300 Mio. Euro) in Binnenhäfen und Umschlaganlagen. Hinzu kommt die KV-Terminalförderung durch den Bund. Hier ist der Hafen Aken mit rd. 4,5 Mio. Euro Fördermittel zu nennen.
Dies alles zeigt, dass die zügige Fortsetzung der Maßnahmen zur Verbesserung der Schifffahrtsverhältnisse aufgrund seiner Wirtschaftlichkeit und auch im Blick auf Arbeitsplätze geboten ist.
Anlage zur Pressemitteilung
Verkehrspolitische und haushaltsmäßige Grundlagen der „Strombaumaßnahmen an der Elbe“
- Die Untersuchungen zum BVWP ’92 führten für die Elbe insgesamt und auch für den Abschnitt zwischen Magdeburg und Hamburg zu dem Ergebnis, dass mit ökologisch verträglichen Strombaumaßnahmen – d.h. ohne Staustufen – eine gesamtwirtschaftliche Verbesserung der Schifffahrtsverhältnisse erreicht werden kann, was zur Aufnahme dieser Maßnahme in den „Vordringlichen Bedarf“ des BVWP ’92 führte (Nutzen/Kosten-Verhältnis 9,3 gemäß Gutachten PLANCO Consulting GmbH vom März 1992).
- Mit der Umsetzung der Maßnahmen zur Verbesserung der Schifffahrtsverhältnisse an der Elbe – Wiederherstellung und partielle Ergänzung der vorhandenen Regelungsbauwerke – wurde Mitte der 90er Jahre begonnen.
- In der Koalitionsvereinbarung vom 20. Oktober 1998 wurde u. a. vereinbart, dass es bis zum Vorliegen eines überarbeiteten Bundesverkehrswegeplans „bei im Bau befindlichen Maßnahmen keine Bauunterbrechung geben darf“. In diesem Sinne wurde zur Sicherung der Kontinuität bei Planungen und Bauinvestitionen das „Investitionsprogramm für den Ausbau der Bundesschienenwege, Bundesfernstraßen und Bundeswasserstraßen in den Jahren 1999 bis 2002“ erarbeitet. Es wurde regierungsintern, mit den Koalitionsparteien und den Bundesländern abgestimmt und vom Bundeskabinett am 3. November 1999 gebilligt. Bestandteil der Liste „Hoch prioritäre Maßnahmen Wasserstraße“ des Investitionsprogramms 1999 bis 2002 sind auch die in Durchführung befindlichen „Strombaumaßnahmen an der Elbe“.
- Im Bundeshaushaltsplan 2002 – Einzelplan 12, Kapitel 12 03 Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes – Bundeswasserstraßen – sind unter Titel 747 61 „Maßnahmen an der Mittel- und Oberelbe…“ für das Haushaltsjahr 2002 rd. 5,1 Millionen Euro veranschlagt und für die anschließenden Jahre 88,2 Millionen Euro vorbehalten. Im Entwurf des Haushaltsplanes für das Jahr 2003 sind 4,5 Millionen Euro für Strombaumaßnahmen an der Elbe enthalten.
Umfassend wurde die Öffentlichkeit durch die Leitung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost im Rahmen des Statusseminars zur Elbe am 10. September 2001 informiert. Das Konzept der Strombaumaßnahmen ist auch im Internet abrufbarmarx
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