300 Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe verschwinden europaweit vom Markt

Bis Ende 2003 werden europaweit mehr als 300 Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe vom Markt verschwinden. Das wurde auf der 126. Sitzung des Europäischen Gremiums für die Prüfung von Pflanzenschutzmitteln (ECCO) deutlich, die am 30. und 31. Juli in der Biologischen Bundesanstalt (BBA) in Braunschweig stattfindet. Zum ersten Mal nehmen nicht nur Vertreter sämtlicher EU-Mitgliedstaaten teil, sondern auch die der elf Beitrittskandidaten.

Bereits seit 1996 treffen sich die Fachwissenschaftler der nationalen Zulassungsbehörden für Pflanzenschutzmittel, um über die weiteren Schritte der Prüfung zu beraten. Von den insgesamt 800 Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen, die in Europa in irgendeinem Land eine Zulassung haben, sind aber erst 90 Wirkstoffe eingehend beurteilt worden. Für 60 weitere Wirkstoffe ist dies in der Bearbeitung. Der Arbeitsaufwand für jede abschließende Beurteilung ist immens, so Prof. Dr. Hans-Gerd Nolting, der Leiter der BBA-Abteilung für Pflanzenschutzmittel und Anwendungstechnik. Das Dossier für einen Wirkstoff umfasst 50.000 bis 100.000 Blatt Papier: eine ungeheure Menge an Informationen.

Die etwa 320 Pflanzenschutzmittelwirkstoffe verschwinden vor allem deshalb vom Markt, weil keine Firma sie im EU-Überprüfungsverfahren verteidigen und am Markt halten will. Die meisten Wirkstoffe waren in Deutschland nie zugelassen, für einige ist die Zulassung vor Jahren, wenn nicht Jahrzehnten ausgelaufen. Für Deutschland ändert sich daher kaum etwas. Betroffen sind Mittel mit etwa zwanzig Wirkstoffen, die in Deutschland zurzeit noch eingesetzt werden dürfen. Diese haben aber einen so kleinen Markt, dass die Firmen die hohen Kosten scheuen. Ein Beispiel ist ein Wundverschlussmittel, dass nach Schneidemaßnahmen oder anderen Verletzungen bei Obstbäumen auf die frischen Wunden gestrichen wird. Oder ein Wachstumsregler, der zur Stauchung im Zierpflanzenbereich eingesetzt wird, damit die Pflanzen schön kompakt aussehen. Auch ein Mittel gegen Rapsglanzkäfer und die Kleine Kohlfliege im Gemüsebau ist dabei.

Natürlich sind die Auffassungen über Pflanzenschutzmittel in den einzelnen EU-Ländern sehr unterschiedlich. Dank der Biologischen Bundesanstalt, die bereits seit mehr als siebzig Jahren Pflanzenschutzmittel auf gesetzlicher Grundlage prüft, hat Deutschland bisher eine sehr strenge und selektive Haltung eingenommen. Mit dem am 4. Juli vom Bundestag verabschiedeten Änderungsgesetz zur Reorganisation der betreffenden Behörden wird die BBA allerdings nicht mehr zuständig sein. Ein neues Bundesamt für Verbraucherschutz wird die Pflanzenschutzmittelprüfung und Mitarbeiter der BBA übernehmen, die wohl am gleichen Standort verbleiben werden. Auch die europäische Wirkstoffprüfung wird weiterhin von Braunschweig aus koordiniert. Parallel zu den Änderungen in Deutschland wird eine europäische Behörde für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (European Food and Safety Authority) gegründet, deren Standort aber noch nicht festliegt.

Die EU-Mitgliedsstaaten dürfen zukünftig nur Pflanzenschutzmittel mit Wirkstoffen zulassen, die in einer zur Zeit angefertigten Liste stehen. Genau um diese Liste geht es auch bei dem Treffen in Braunschweig. Vor allem die Biologische Bundesanstalt, aber auch Kollegen aus England haben mit regelmäßigen Arbeitstreffen eine Vorreiterrolle gespielt. In insgesamt 126 Tagungen seit 1996 wurde der ungeheure Aktenumfang diskutiert und europaweit über die Pflanzenschutz-Wirkstoffe entschieden. (BBA)

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Dr. P. W. Wohlers idw

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