Der Entsorgungsfachbetrieb – Gütesiegel oder Persilschein?


Empfehlungen für eine Verbesserung des Zertifikates „Entsorgungsfachbetrieb“

Mit der seit Oktober 1996 eingeführten Entsorgungsfachbetriebeverordnung haben Unternehmen, die im Bereich der Einsammlung, Verwertung, Behandlung und Entsorgung von Abfällen tätig sind, die Möglichkeit, ihre Tätigkeiten mit Hilfe eines Gütesiegels zertifizieren zu lassen. Ziel dieser Maßnahme ist eine Erhöhung des Qualitätsniveaus der Betriebe. Gleichzeitig soll „Schwarzen Schafen“ in der Entsorgungswirtschaft das Handwerk gelegt werden.
Inwieweit sich das Gütesiegel in der Praxis bewährt hat und welche konkreten Anforderungen sich zur Verbesserung des Systems aufzeigen lassen, hat das Öko-Institut e.V. im Rahmen einer Studie mit dem Titel „Handlungsstrategien zur Optimierung der Entsorgungsfachbetriebeverordnung auf dem Weg zu einem Gütesiegel in der Entsorgungswirtschaft“ untersucht.
Hierzu wurden Studien ausgewertet, in denen die bisherigen Erfahrungen mit dem Zertifikat untersucht wurden. Die Ergebnisse bildeten die Grundlage für eine Befragungsaktion, in der Defizite des derzeitigen Systems ausgelotet sowie Verbesserungsvorschläge eingeholt und mit Beteiligten diskutiert wurden. Die Resonanz auf die Befragung war sehr gut. Die Rücklaufquote der angestrengten Fragebogenaktion betrug 72 %. Insgesamt ergab die Befragung, dass sich das System der Zertifizierung grundsätzlich bewährt hat. Allerdings treten in verschiedenen Bereichen Schwachstellen zu Tage. So befinden sich z. B. Tätigkeit und Fachkenntnis der Sachverständigen, die die Betriebe auditieren, auf sehr unterschiedlichem Niveau. Darüber hinaus bestehen Probleme bei den Regelungen zur Beauftragung von Dritten und zu Teilzertifizierungen. Auch der Informationsaustausch zwischen den einzelnen beteiligten Behörden im Rahmen des sogenannten Benehmensverfahrens ist zu zeitaufwendig.

Die vom Öko-Institut e.V. erarbeiteten Vorschläge zur Optimierung des Gütesiegels lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Um einheitliche Zulassungskriterien zu gewährleisten, sollte die Akkreditierung der Sachverständigen in Zukunft über einen Dachverband erfolgen. Die Fachkunde der Sachverständigen ist, z. B. durch die Pflicht zur Teilnahme an einem Lehrgang zum Fachkundenachweis und an regelmäßigen, vom Dachverband anerkannten Fortbildungsseminaren, auf ein einheitlich hohes Niveau zu bringen.

Die Prüfung der Zuverlässigkeit der Sachverständigen ist in einem festgeschriebenen Rhythmus zu wiederholen. Weiterhin ist die Überwachung der Sachverständigentätigkeit durch allgemein gültige Vorgaben zu regeln. Auch zu Prüfungstiefe und -umfang bei der Zertifizierung der Betriebe sind einheitliche Regelungen zu treffen. Hierzu sollte ein Forschungsprojekt des Umweltbundesamtes ins Leben gerufen werden, in dem unter anderem einheitliche Fragelisten, Prüfstandards und Prüfberichte festgelegt werden. Die Festsetzung eines länderübergreifenden Gebührenrahmens für Sachverständige wird grundsätzlich befürwortet.
Die Regelungen zur Beauftragung von Dritten durch Entsorgungsfachbetriebe sind dahingehend zu ändern, dass in Zukunft nur noch solche Betriebe beauftragt werden dürfen, die ebenfalls das Zertifikat vorweisen können. Außerdem sind klare Kriterien festzulegen, anhand derer vom Sachverständigen im Betrieb geprüft wird, ob dieser über ausreichend Personal verfügt.

Gütesiegel europaweit erforderlich

Zukünftig sollte eine Pflicht zur Zertifizierung des gesamten Betriebes an einem Standort erfolgen. Bei einer missbräuchlichen Verwendung des Zertifikates ist die Einschaltung eines Schiedsgerichtes beim Dachverband vorzunehmen.
Als wesentliche Maßnahme zur Verbesserung des Qualitätsniveaus von Entsorgungsbetrieben wird die Beteiligung des Personals insbesondere im Vorfeld der Zertifizierung erachtet. Dies kann z. B. durch die Verabschiedung von Betriebsvereinbarungen oder der Berücksichtigung des Themas „Einbindung von Personal“ im Rahmen von Fortbildungsmaßnahmen erfolgen.
Zur Beschleunigung des Zertifizierungsverfahrens sollte der Datenaustausch zwischen den einzelnen Beteiligten zukünftig per EDV erfolgen.
Deregulierungsmaßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Anreize für Betriebe zur Zertifizierung, wie z. B. die Reduzierung der behördlichen Überwachung, werden grundsätzlich als sinnvoll erachtet. Voraussetzung sollte aber das Erreichen eines dauerhaft hohen Niveaus von Entsorgungsfachbetrieben durch die Umsetzung der vom Öko-Institut e.V. vorgeschlagenen Maßnahmen sein.
Im Zuge zunehmender Internationalisierung ist die Einführung eines Gütezertifikates für Entsorgungsfachbetriebe auf europäischer Ebene erforderlich. Hierzu wird vorgeschlagen, dies mit dem Regelungsinstrument der „Richtlinie“ vorzunehmen.

Ansprechpartner zur Studie am Öko-Institut e.V.:

Herr Dipl.-Ing. Günter Dehoust
Tel.: 06151-81 91-38
Fax: 06151-81 91-33
E-Mail: dehoust@oeko.de

Gegen eine Gebühr von 20 DM kann der Endbericht der Studie angefordert werden bei:

ÖTV Hauptverwaltung
Bereich Ver- und Entsorgung
Herr Schoch
70174 Stuttgart
Fax: 0711-2097 133

Media Contact

Ilka Buchmann idw

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