Sozialplanung nach dem BauGB – zwischen Anspruch und Wirklichkeit

Sozialpläne – bereits 1971 im Städtebauförderungsgesetz verankert und heute in § 180 BauGB kodifiziert – sind seit über drei Jahrzehnten Kernbestandteile des Städtebauförderungsrechts.

Soweit sich städtebauliche Sanierungsmaßnahmen voraussichtlich nachteilig auf die persönlichen Lebensumstände der in dem Gebiet wohnenden oder arbeitenden Menschen auswirken, soll die Gemeinde Vorstellungen entwickeln und mit den Betroffenen erörtern, wie nachteilige Auswirkungen möglichst vermieden oder gemildert werden können.

Die Ergebnisse der Erörterungen und Prüfungen sowie die voraussichtlich in Betracht zu ziehenden Maßnahmen der Gemeinde und die Möglichkeiten ihrer Verwirklichung sind schriftlich in einem Sozialplan darzustellen. Dieses wichtige Instrument der sozialen Folgenbewältigung städtebaulicher Maßnahmen ist auch auf Bebauungspläne, städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen und seit 2004 auf Stadtumbaumaßnahmen anzuwenden. Auch wenn die soziale Komponente der Stadtentwicklung mit dem Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ eine eigene Programmschiene in der Städtebauförderung erhalten hat, hat der klassische Sozialplan nichts an Aktualität eingebüßt, sondern steht angesichts der sich ausdifferenzierenden wirtschaftlichen, sozialen und baulichen Probleme in den Stadtteilen und Quartieren vor Ort vor neuen Herausforderungen.

Sanierungssatzungen werden in vielen Fällen von neuen Gebietskulissen wie „Stadtumbau Ost/West“, „Soziale Stadt“, „Städtebaulicher Denkmalschutz (Ostdeutschland)“, „Erhaltungssatzungsgebieten“ überlagert. Die vorbereitenden Untersuchungen sind oftmals in bestehende gesamtstädtische Konzeptionen oder bestehende Rahmenpläne eingebettet und erfordern neben der sozialen, strukturellen und städtebaulichen Analyse und Bewertung insbesondere bei der Betroffenenbeteiligung besondere Fachkompetenz. Räumliche Konzentration von sozialen Entwicklungen wie die ethnische Migration, Armut, Arbeitslosigkeit, Alterung etc. erfordern neue sozialplanerische Antworten. Jenseits der rechtlichen Erfordernisse zur Aufstellung von Sozialplänen haben sich vielfältige Handlungsansätze etabliert, die im Rahmen kommunaler Sozialplanung eingebunden und bewertet werden müssen. Neue Überlegungen zur Aufstellung von Sozialplänen nach BauGB ergeben sich auch aus dem Auslaufen der Städtebauförderung in den unterschiedlichen Programmschienen.

Das Seminar greift aktuelle Diskussionen um die Sozialpläne nach BauGB unter Berücksichtigung der Anforderungen kommunaler Sozialplanung auf und thematisiert die angesprochenen Herausforderungen und Anpassungsbedarfe. Wert wird dabei auf die Möglichkeit zu einem umfassenden Erfahrungsaustausch zwischen den Seminarteilnehmern gelegt.

Zielgruppen: Seminar für Führungs- und Fachkräfte aus den Bereichen Stadtplanung, Stadtentwicklung, Stadterneuerung, Soziales sowie Freie Büros für Sozialplanung.

Seminarleitung: PD Dr. Arno Bunzel, Dr.-Ing. Angela Uttke, Deutsches Institut für Urbanistik

Veranstaltungssekretariat: Sylvia Bertz, Deutsches Institut für Urbanistik GmbH, Postfach 120321, 10593 Berlin, Telefon: 030/39001-258, Telefax: 030/39001-268, bertz@difu.de

Programmdetails, Anmeldung und Konditionen:
http://www.difu.de/seminare/09_sozialplanung.pdf
Veranstalter: Deutsches Institut für Urbanistik GmbH (Difu)
Tagungsort:
Ernst-Reuter-Haus, Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin, S-Bahn: Tiergarten
Der Text ist selbstverständlich frei zum Abdruck – über ein Belegexemplar bzw. einen Beleglink an die Difu-Pressestelle würden wir uns sehr freuen!
Kurzinfo: Deutsches Institut für Urbanistik
Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu), Berlin, ist als größtes Stadtforschungsinstitut im deutschsprachigen Raum die Forschungs-, Fortbildungs- und Informationseinrichtung für Städte, Kommunalverbände und Planungsgemeinschaften. Ob Stadt- und Regionalentwicklung, Wirtschaftspolitik, Städtebau, Soziale Themen, Umwelt, Verkehr, Kultur, Recht, Verwaltungsthemen oder Kommunalfinanzen: Das 1973 gegründete unabhängige Institut bearbeitet ein umfangreiches Themenspektrum und beschäftigt sich auf wissenschaftlicher Ebene mit allen Aufgaben- und Problemstellungen, die die Kommunen heute und in Zukunft zu bewältigen haben. Grundlage des Handelns des als GmbH geführten Instituts ist die Gemeinnützigkeit. Der Verein für Kommunalwissenschaften e.V. (VfK) ist alleiniger Gesellschafter der GmbH.
Deutsches Institut für Urbanistik (Difu)
Sybille Wenke-Thiem
Ltg. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Straße des 17. Juni 112
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