Selbstentsorger verfehlen gesetzliche Quoten für Arzneimittelverpackungen

Studie zur Entsorgung von Arzneimittelverpackungen liegt als Broschüre vor.

Gravierende Mängel bei Selbstentsorgern“ – zu diesem Fazit kommt die seit heute als Broschüre vorliegende Studie der Technischen Fachhochschule Berlin (TFH) zum Entsorgungsmarkt für Arzneimittelverpackungen in Deutschland. Wie die Untersuchung zeigt, können so genannte Selbstentsorgergemeinschaften die gesetzlichen Verwertungsquoten für Verkaufsverpackungen von Humanarzneimitteln nicht erfüllen.

Statt dessen werden bei Selbstentsorgergemeinschaften lizenzierte Verpackungen zum größten Teil über die Sammelbehälter des Dualen Systems mit erfasst und verwertet. Lizenznehmer von Selbstentsorgersystemen müssen daher mit Konsequenzen der Behörden rechnen, denn sie bleiben laut Verpackungsverordnung individuell für die Erfüllung der Entsorgungspflicht verantwortlich. Schärfere Kontrollen sind insbesondere durch einen Bundestagsbeschluss zu erwarten, der den Bundesländern Einsicht in die Mengenstromnachweise von Selbstentsorgern ermöglicht.

Den Entsorgungsmarkt für Arzneimittelverpackungen teilen sich im Wesentlichen zwei Anbieter: Die Duales System Deutschland AG lizenziert etwa 51 Prozent der Verpackungen, 47 Prozent entfallen auf die Vfw-Remedica, die Sammel- und Verwertungsleistungen für Selbstentsorger anbietet. Als Nischenanbieter ist das Selbstentsorgersystem MEDIrecycling mit weniger als zwei Prozent Marktanteilen zu betrachten. Das Duale System erfasst Arzneimittelverpackungen über seine haushaltsnahen Sammelsysteme, die Selbstentsorger nehmen Verpackungen über Apotheken und Krankenhäuser zurück.

Von den 1,6 Milliarden Stück Arzneimittelverpackungen, die Konsumenten jährlich entsorgen, werden 86 Prozent in Privathaushalten erfasst. Nur 14 Prozent – vor allem Verpackungen, die Restmedikamente enthalten – gelangen zurück in die Apotheke.
Die Vfw-Remedica führt bei 881 Millionen Stück lizenzierter Arzneimittel-verpackungen lediglich 198 Millionen Stück einer Verwertung zu. Mit nur 22 Prozent liegt die Verwertungsquote demnach weit unter den Vorgaben der Verpackungsverordnung. Bisher erfüllt nur das Duale System die Entsorgungspflicht für seine Lizenzmenge. Durch die zusätzliche Erfassung von fremdlizenzierten Verpackungen beläuft sich die Verwertungsquote rechnerisch insgesamt auf 139 Prozent: Bei 724 Millionen Stück lizenzierter Pharmaverpackungen führt dieser Anbieter rund 1,003 Milliarden Stück der Verwertung zu.

Dass Verbraucher Pharmaverpackungen unabhängig vom Lizenzgeber meist über das Duale System entsorgen, wird durch den unterschiedlichen Bekanntheitsgrad der Anbieter begünstigt. 95 Prozent der Befragten kennen das Zeichen „Grüner Punkt“, nur drei Prozent das Lizenzzeichen „Vfw“ der Vfw-Remedica. Zudem bieten die wenigsten Apotheken zugängliche Sammelbehälter an, und die gesetzlich vorgeschriebenen Hinweisschilder fehlen in neun von zehn Fällen.

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