Klimawandel erfordert Innovationen in der Pflanzenzüchtung

Hierfür hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) im Rahmen des Innovationsprogramms eine Richtlinie zur Pflanzenzüchtung veröffentlicht. Die Anpassung unserer Kulturpflanzen an den Klimawandel soll durch die Förderung innovativer Vorhaben unterstützt werden.

Gefördert werden Vorhaben der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung. Schwerpunkte der Anpassung der Kulturpflanzen sollen sein:

– Verbesserte Resistenz und/oder Toleranz gegenüber vom Klimawandel begünstigten Schadorganismen,

– an veränderte Vegetationszeiten angepasste Entwicklungsphasen,

– gesteigerte Fähigkeiten, Wasser- und Nährstoffe effizient zu nutzen,

– verbesserte Toleranz gegen Hitze, Kälte und natürliche UV-Strahlung und

– erhöhte Photosyntheseleistung.

Das Programm zur Innovationsförderung des BMELV soll Forschung und Entwicklung, Wissenstransfer und bessere Rahmenbedingungen für Innovationen in der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie im Verbraucherschutz unterstützen. Das Programm beinhaltet die Förderung von technischen und nicht-technischen Innovationen sowie von Vorhaben zur Steigerung der Innovationsfähigkeit einschließlich Wissenstransfer. Jährlich stehen mehr als 20 Mio. Euro für das Programm zur Verfügung.

Das Programm zur Innovationsförderung, die oben angesprochenen Richtlinien sowie weitergehende Informationen sind auf der Homepage der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (http://www.ble.de/innovationsfoerderung) zu finden. Hier besteht auch die Möglichkeit, sich für einen Newsletter-Dienst anzumelden.

Für Fragen steht der Projektträger Innovationsförderung in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gerne zur Verfügung (Dr. Holger Stöppler-Zimmer: Tel. 0228-6845-3281; E-Mail: innovation@ble.de).

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Dr. Holger Stöppler-Zimmer idw

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