Umweltfolgen des Flugverkehrs werden von Fluggesellschaften nicht bezahlt

Umweltbundesamt beziffert so genannte „externe Kosten“ des Flugverkehrs

Lärm, Luftschadstoffe, Treibhausgase: Die Belastungen für Mensch und Umwelt durch den Flugverkehr verursachen erhebliche Kosten. Diese so genannten externen Kosten sind aber bislang nicht in den Ticketpreisen enthalten, sie werden von der Allgemeinheit getragen.

Aus Sicht des Umweltschutzes müssen die externen Kosten des Fliegens endlich berücksichtigt und wirtschaftliche Anreize verstärkt werden, um die Umweltbelastungen des Flugverkehrs zu verringern. Dazu gehören Abgaben auf die ausgestoßenen Schadstoffe, emissionsbezogene Landegebühren und die Abschaffung der Steuerprivilegien des Flugverkehrs.

Im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) haben Forscher des niederländischen „Centre for Energy Conservation and Environmental Technology“ (CE) die vom Flugverkehr ausgehenden Belastungen für Mensch und Umwelt für verschiedene Strecken und Flugzeuggrößen in Euro beziffert. Die externen Kosten für einen 500-Kilometer-Flug – zum Beispiel von München nach Berlin – mit einem durchschnittlichen 100-sitzigen Flugzeug liegen bei voller Auslastung bei rund 10 Euro pro Passagier. Bei einem Langstreckenflug über 6.000 Kilometer – zum Beispiel zwischen Frankfurt und Chicago – verursacht ein durchschnittliches 400-sitziges Flugzeug bei voller Belegung externe Kosten in Höhe von 43 Euro pro Fluggast.

„Das Fliegen wird aufgrund des harten Wettbewerbs zwischen den Fluggesellschaften immer billiger. Damit verbunden sind allerdings wachsende Belastungen für die Umwelt und den Menschen. Statt diese vom Flugverkehr ausgehenden Kosten verursachergerecht anzulasten, genießt der Flugverkehr erhebliche Steuervergünstigungen, etwa die Mineralölsteuerbefreiung für Kerosin und die Umsatzsteuerbefreiung für internationale Flüge. Diese Subventionen kosten die Steuerzahler jährlich rund sieben Milliarden Euro“, sagte der Präsident des Umweltbundesamtes, Prof. Dr. Andreas Troge. „Die Festlegung der neuen Koalitionsvereinbarung, Flüge ins EU-Ausland nicht länger von der Mehrwertsteuer zu befreien, ist daher ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.“

In dem Forschungsprojekt „Externe Kosten des Flugverkehrs“ wurden diejenigen Kosten berechnet, die weder von den Fluggesellschaften noch von den Passagieren getragen werden und folglich nicht in den Ticketpreisen enthalten sind. Dies um-fasst die beim Starten und Landen auftretenden Belastungen durch Lärm und Schadstoffe genauso wie der vom Flugverkehr ausgehende Beitrag zum Treibhauseffekt. Dieser hat bereits heute einen Anteil von etwa dreieinhalb Prozent – mit steigender Tendenz.

In der Studie werden für vier nach Größe unterschiedliche Flugzeugkategorien (50, 100, 200 und 400 Sitze) und für vier verschiedene Distanzen von 200 bis 6.000 km jeweils die beim Starten und Landen sowie die beim Reiseflug verursachten externen Kosten berechnet. Dabei wurde ermittelt, dass bei kurzen Flügen die durch Lärm und lokalen Schadstoffausstoß verursachten Schäden dominieren. Bei längeren Strecken wird der Effekt auf das Klima dagegen bedeutsamer. In Zahlen ausgedrückt: Für einen 200-km-Flug machen die lokalen Wirkungen etwa 80 % an den berechneten externen Kosten aus. Für einen Flug von 6.000 km dominiert hingegen der Beitrag zum Treibhauseffekt mit etwa 90 % die externen Kosten.

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Ulrike Bauer idw

Weitere Informationen:

http://www.blauer-engel.de

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