RKI veröffentlicht Register für Forschungsgenehmigungen mit embryonalen Stammzellen
Seit 15.01.2003 sind wesentliche Angaben über Genehmigungen nach dem neuen Stammzellgesetz im Internet. Am 20.12.2002 hatte das Robert Koch-Institut dem Wissenschaftler Professor Oliver Brüstle, Universitätsklinikum Bonn, die erste Genehmigung nach dem neuen Stammzellgesetz erteilt.
Zwar sind die Angaben zu den Forschungsanträgen grundsätzlich vertraulich. Im Interesse der Transparenz über die eingeführten embryonalen Stammzellen und ihre Verwendung zu Forschungszwecken gibt das Gesetz jedoch bestimmte Angaben und zusammenfassende Bewertungen zur Veröffentlichung in einem öffentlich zugänglichen Register frei. Dazu gehören zum Beispiel Angaben über die embryonalen Stammzellen, der Name der für das Forschungsvorhaben verantwortlichen Person, die Grunddaten des Forschungsvorhabens und insbesondere eine zusammenfassende Darstellung der geplanten Forschungsarbeiten einschließlich der maßgeblichen Gründe für ihre Hochrangigkeit.
Diese Angaben sind mit dem gestern etablierten öffentlichen Register beim Robert Koch-Institut ins Netz gestellt und ab sofort auf den Internet-Seiten des Robert Koch-Institutes einsehbar unter
www.rki.de/GESUND/STEMCELL/STZG-REG.PDF
Das Robert Koch-Institut ist die zuständige Genehmigungsbehörde für Anträge auf Import und Verwendung von humanen embryonalen Stammzellen. Das Robert Koch-Institut holt die Stellungnahme der Zentralen-Ethik-Kommission für Stammzellenforschung (ZES) ein.
Die ZES hat das Forschungsvorhaben von Oliver Brüstle positiv beurteilt.
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