Internationale Studie belegt: Informationsfreiheit für Bürger bringt zahlreiche Vorteile

Ein umfassender Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu Informationen der Verwaltung ist in fast allen Industrieländern gesetzlich verankert – in der EU sind nur Deutschland und Luxemburg ohne ein entsprechendes Informationsfreiheitsge­setz (IFG).

Der Sinn einer solchen Regelung wird zwar auch in Deutschland im Grundsatz kaum bezweifelt, Fragen zu Ausnahmeregeln und zur Umsetzung in den Verwaltungen ver­zögern jedoch den Gesetzgebungsprozess. Eine im Auftrag der Bertelsmann Stiftung und der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz durchgeführte Studie un­tersucht die rechtliche Ausgestaltung und praktische Ausführung von vergleichbaren Geset­zen in anderen Ländern. Die Analyse soll dazu beitragen, die längst überfällige Regelung in Deutschland herbei zu führen.

„Auf vielen Gebieten brauchen wir ein Ende des Hoheitswissens der Behörden – sie müssen vom Informationshüter zum Informationsmakler werden“, fordert Gerd Schulte-Hillen, stell­vertretender Vorsitzender des Präsidiums der Bertelsmann Stiftung, heute auf der internatio­nalen Konferenz „Informationsfreiheit und der transparente Staat“ in Berlin. Die Verwaltun­gen dürften Informationen nicht mehr exklusiv für eigene Anliegen nutzen, sondern müssten ihr Wissen allen Bürgern unabhängig von konkreten Anlässen zur Verfügung stellen. Informationsfreiheit sei zweifellos ein wichtiger Motor für eine Belebung der Demokratie – durch mehr Transparenz könnten Bürger eher motiviert werden, sich politisch zu engagieren.

Der Furcht der Verwaltung vor einem unvorhersehbaren Mehraufwand, den das Gesetz mit sich bringen könnte, kann nicht nur durch internationale Beispiele begegnet werden, sondern auch durch die Erfahrungen aus Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen, die bereits über ein IFG auf Landesebene verfügen. „Von einer Überlastung der Ämter kann keine Rede sein. Im Gegenteil – das Gesetz müsste noch viel bekannter werden und als Instrument der direkten Beteiligung an gesellschaftlichen Prozessen häufiger wahrge­nommen werden“, resümiert der nordrhein-westfälische Innenminister Dr. Fritz Behrens die einjährige Erfahrung mit dem IFG in seinem Bundesland.

Nach Ansicht von Prof. Dr. Hansjürgen Garstka, Vorstandsvorsitzender der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz, haben IFG auch eine positive Wirkung auf den Modernisierungsprozess der Verwaltungen: „Behörden werden gezwungen, ihr Han­deln gegenüber der Öffentlichkeit zu rechtfertigen und somit eingefahrene Wege auf den Prüfstand zu stellen. Dies könnte ein Impuls dazu sein, ineffiziente Verwaltungsabläufe effizienter zu gestalten oder überflüssige Tätigkeiten ganz abzuschaffen.“ Zudem würden Bürger einer transparenten Verwaltung mit größerem Vertrauen begegnen als Behörden, die den Ein­druck der Geheimniskrämerei erwecken.

Der internationale Vergleich illustriert weitere Vorteile eines Informationsfreiheitsgesetzes: So beugt der offene Umgang mit öffentlicher Information der Korruption vor – in den skandi­navischen Ländern etwa, die über ein IFG verfügen und Transparenz im staatlichen Handeln zeigen, gibt es deutlich weniger Korruption als in Deutschland. Zudem werden Kosten ge­spart, wenn die Implementierung des IFG mit der Einführung von E-Government einher geht.

Transparente Ausschreibungsverfahren via Internet beispielsweise stärken den Wettbewerb und reduzieren die Beschaffungskosten. Auch Befürchtungen der deutschen Industrie, dass Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht mehr gewahrt würden, werden widerlegt: Zum ei­nen wird den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen in allen IFG ein besonderer Schutz einge­räumt. Zum anderen gingen beispielsweise in den USA rund 80 Prozent der insgesamt über zwei Millionen Anfragen im Jahr 2001 von Wirtschaftsunternehmen aus – Zahlen, die bele­gen, dass Informationsfreiheit ganz offensichtlich auch der Wirtschaft nutzt.

Die Bertelsmann Stiftung formuliert acht Empfehlungen, die bei der Einführung eines natio­nalen Informationsfreiheitsgesetzes zu beachten sind, u.a. die Ernennung eines „Bundes-In­formationsfreiheitsbeauftragten“ als Ansprechpartner für Bürger und Interessengruppen, die genaue Planung der Implementierung des Gesetzes, die dezentrale Bearbeitung der Anträge, Schulungsprogramme für die Mitarbeiter, die Koppelung mit E-Government und die Einbe­ziehung der Öffentlichkeit.

Über die Bertelsmann Stiftung:

Die Bertelsmann Stiftung versteht sich als Förderin des Wandels für eine zukunftsfähige Gesellschaft. Sie will Reformen in den Bereichen Bildung, Wirtschaft und Soziales, Gesundheit, Demokratie und Bürgergesellschaft sowie Internationale Verständigung voranbringen. Die 1977 von Reinhard Mohn gegründete, gemeinnützige Einrichtung hält die Mehrheit der Kapitalanteile der Bertelsmann AG. In ihrer Projektarbeit ist die Stiftung un­abhängig vom Unternehmen und parteipolitisch neutral.

Über die Europäische Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz:

Die Europäische Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz versteht sich als praxisorientiertes Forum. Im Mittelpunkt ihrer Tätigkeit steht die staatenübergreifende Fortbildung sowie der Erfahrungsaustausch zwi­schen europäischen Entscheidungsträgern auf dem Gebiet von Informationsfreiheit und Datenschutz. Aufgrund ihrer geographischen Lage sieht sie ihre Aufgabe auch darin, im Bereich der Informationsgesellschaft an der Rechtsangleichung in Beitrittsländern zur EU mitzuwirken und den Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen zu
för­dern.

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Julia Schormann idw

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