BLK für mehr Patente von deutschen Hochschulen
Die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) sieht im sog. Hochschullehrerprivileg eine wesentliche Ursache für das zu geringe Patentaufkommen aus der Hochschulforschung in Deutschland.
Sie hat sich deswegen schon im Juni dieses Jahres darauf verständigt, auf eine Modifikation des bisherigen Hochschullehrerprivilegs hin zu wirken, so dass künftig für Erfindungen des wissenschaftlichen Personals der Hochschulen diesen ein Zugriffs- und Verwertungsrecht zukommt; ein signifikanter Teil der erzielten Erlöse soll danach den Erfindern zustehen, anderes der Lehre und Forschung zugute kommen.
Gegenwärtig können Professoren, Dozenten und wissenschaftliche Assistenten an deutschen Hochschulen über die Patentierung und Verwertung von Erfindungen, die sie im Dienst gemacht haben, frei entscheiden. Noch haben die Hochschulen kein Recht, Erfindungen in Anspruch zu nehmen, ebenso wenig können sie Hochschullehrer anweisen, mit Erfindungen in bestimmter Weise zu verfahren oder sie auch nur zum Patent anzumelden als Voraussetzung einer wirtschaftlichen Verwertung.
Die BLK hatte zu dieser Thematik im Rahmen einer Anhörung Hochschulen, Hochschulverwaltungen, Interessenverbände, Gewerkschaften, Wissenschaftsorganisationen und Patentanwälte befragt. Nahezu einhellig wurde die Ansicht vertreten, dass die von der BLK favorisierte Neuregelung zu einer Belebung des Patentmarktes beitragen wird. Einige der Angehörten haben indes – bei Zustimmung zum grundsätzlichen Ziel – zum Novellierungsvorschlag anstatt einer Pauschalierung der Erfindervergütung eine Verhandlungslösung gefordert; für die im Amt befindlichen Hochschullehrer wurde Bestandsschutz verlangt, um Rechtsstreitigkeiten der Hochschulen mit ihren Bediensteten zu vermeiden.
Die BLK hat heute einen konkreten Formulierungsvorschlag für die Gesetzesänderung verabschiedet, deren Federführung beim Bundesministerium der Justiz liegt.
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