Kölner Jurist entwirft Gesetz zur privaten Weltraumnutzung
Seit 1997 hat sich in Deutschland eine kommerzielle Weltraumindustrie entwickelt, deren Aktivitäten sich von Weltraumbestattung über Internet-Datenübertragung erstrecken bis hin zur Erd- und Wetterbeobachtung im Auftrag von z.B. Versicherungsunternehmen. Bislang fehlte für diese private Weltraumnutzung jedoch eine nationale gesetzliche Regelung.
Dieser Gesetzentwurf kann nun als ein Ergebnis einer Studie des Instituts für Luft- und Weltraumrecht der Universität zu Köln in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) von dem Juristen Dr. Michael Gerhard vorgelegt werden.
Schon 1967 wurden Grundsätze zur Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper in Form eines internationalen Vertrages festgelegt. Dieser Vertrag wurde in den Folgejahren durch zusätzliche völkerrechtliche Verträge spezifiziert. In den Anfangsjahren und auch heute noch wurde die Grundlagenforschung und -nutzung in Folge des immensen Kostenaufwands vielfach von staatlichen Stellen durchgeführt. Daher galten diese Vereinbarungen als völkerrechtliche Verträge in erster Linie für die Exekutive des jeweiligen Staates.
Je weiter aber die staatliche Erfahrung voranschreitet, und eine kommerzielle Nutzung durch Unternehmer nicht nur möglich, sondern wirtschaftlich äußerst interessant zu sein verspricht, desto mehr solcher privater Rechtsträger steigen in dieses Weltraumgeschäft ein. So hat die private Nutzung des Weltraums in den letzten Jahren derart zugenommen, dass 1996 erstmals mehr private als staatliche Tätigkeiten im Weltraum stattfanden.
Die zunehmenden Aktivitäten von nichtstaatlichen Rechtsträgern verpflichten daher den Gesetzgeber (Legislative), sicherzustellen, dass auch auf dieser privaten Ebene die zwischen den Staaten völkerrechtlich vereinbarten Grundsätze eingehalten werden.
Verständlich wird die Zunahme der privaten Weltraumnutzung z.B. anhand der schnellen Verbreitung von Mobiltelefonen oder der Verwendung von Satelliten für die Internet-Datenübertragung oder auch anhand des steigenden Einsatzes von Navigationssystemen im Verkehrssektor, wie das amerikanische Global Positioning System (GPS). Noch in Planung ist derzeit das (global agierende) europäische Navigationssystem Galileo, welches 2008 seinen Dienst aufnehmen soll. Auch die Erd- und Wetterbeobachtung ist ein Bereich des privat genutzten Satelliteneinsatzes: Sei es zur Schadenerhebung für Ernte- und Forstversicherungen (z.B. auch Sturmschäden)oder sei es für die ideale Standortsuche von Unternehmen, die stetige Verbesserung der Aufnahmen ermöglicht es, Orbitalsysteme für kommerzielle Verwendungszwecke zu nutzen. Dies gilt gleichermaßen für die Beobachtung und Messung des Wetters.
Traditionell wichtig ist die Forschung der Bio- und Werkstoffwissenschaften. Zukunftsträchtig scheinen u.a. auch Möglichkeiten, die Sonne als Energie- oder als Lichtquelle über Satelliteneinsatz zu nutzen.
In seiner Studie zum nationalen Weltraumrecht stellt der Kölner Jurist nun umfassende Überlegungen an, wie praktische Rahmenbedingungen, die sich aus bestehenden Vorschriften und Kodifikationen ergeben, mit den völkerrechtlichen Anforderungen an ein nationales Weltraumgesetz grundsätzlich umgesetzt werden können. Die Verpflichtungen aus den Weltraumverträgen werden in dieser Studie für ein Modell eines Weltraumgesetzes umgesetzt. Dr. Gerhard führt dies anhand eines model law vor, welches auch für andere Staaten als zukünftiges Gesetz zur Verfügung steht. Notwendig wird ein solches Gesetz nicht nur, wenn ein privater Rechtsträger Tätigkeiten im Weltraum vornehmen will, sondern auch wenn ein ausländischer Rechtsträger vom jeweiligen Territorium agieren möchte oder wenn der Gegenstand (Satellit, Sonde o.ä.) in einem anderen Staat registriert ist. Diese Registrierung von allen Weltraum-Gegenständen ist völkerrechtlich verpflichtend und kann ebenfalls durch das nationale Gesetz eingerichtet werden.
Private Tätigkeiten im Weltraum müssen staatlich genehmigt und beaufsichtigt werden, um die internationalen Absprachen zu erfüllen. Daneben regelt das Völkerrecht Haftungsfragen, die z.B. im Fall von herunterfallendem Weltraum-Müll auftreten können. Die dort verankerte Haftung des Staates kann durch ein nationales Gesetz weiter ausgestaltet werden (z.B. durch einen Regressanspruch), wenn ein nichtstaatlicher Rechtsträger für einen eintretenden Schaden verantwortlich ist. Dies kann sogar ein wesentliches Motiv des Staates bei der Erstellung des Weltraumgesetzes darstellen, wobei die Begrenzung des Rückgriffes der Höhe nach darauf abzielt, die Weltraum-Aktivitäten versicherbar zu machen und nicht zu bremsen. Auch den Abschluß einer Pflichtversicherung gegen Schäden Dritter kann die nationale Gesetzgebung vorschreiben.
In dieser Studie führt der Kölner Jurist ein Modellgesetz vor, das für viele andere Staaten eine konkrete Vorlage bei der Verabschiedung eines nationalen Weltraumgesetzes darstellen kann. Darüber hinaus erarbeitete er speziell einen Vorschlag für den deutschen Gesetzestext, der nun in den jeweiligen Ministerien weiter bearbeitet wird, bevor er als deutsches Weltraumgesetz im Bundestag verabschiedet werden kann.
Diese Studie ist gleichzeitig Anstoß für weitere Forschungsarbeiten, welche unter wissenschaftlicher Leitung von Professor Dr. Stephan Hobe in Kooperation zwischen dem Institut für Luft- und Weltraumrecht und dem DLR durchgeführt werden. Im Rahmen des Forschungsprojekts 2001 Plus, welches sich mit den weltweiten und europäischen Herausforderungen für Luft- und Weltraumrecht an der Schwelle zum einundzwanzigsten Jahrhundert befasst, wird Anfang 2004 ein Workshop zum Thema „Nationale Weltraumgesetzgebung“ stattfinden, welcher sich mit weiteren Entwicklungen auf diesem Gebiet befassen wird.
Für Rückfragen an:
Dr. Michael Gerhard
Telefon 02203 – 6012942
E-mail: michael.gerhard@dlr.de
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Weitere Informationen:
http://www.uni-koeln.de/piAlle Nachrichten aus der Kategorie: Studien Analysen
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