Nahezu alle LPG-Umwandlungen waren fehlerhaft

Prof. Dr. Walter Bayer <br>(Foto: Uni-Jena)

Forschungsergebnisse von Rechtswissenschaftlern der Universität Jena über die Restrukturierung der LPGs liegen als Buch vor

Nahezu alle Umwandlungen ehemaliger Landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften (LPG) der DDR nach 1989 waren mehr oder weniger fehlerhaft. Ein Großteil von ihnen hätte daher vom Registergericht nicht eingetragen werden dürfen. 11 % aller LPG-Umwandlungen leiden an so schwerwiegenden Mängeln, dass die Umwandlung trotz der erfolgten Registereintragung unwirksam ist. Ausgeschiedene LPG-Mitglieder wurden benachteiligt, der LPG-Nachfolger gesetzwidrig begünstigt. Das sind die erschreckenden Ergebnisse eines an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena durchgeführten Forschungsprojektes, das in den vergangenen drei Jahren von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) gefördert wurde. Der Abschlussbericht zum Thema „Rechtsprobleme der Restrukturierung landwirtschaftlicher Unternehmen in den neuen Bundesländern nach 1989“ liegt nun als Buch vor.

„Damit erhalten nun die betroffenen Unternehmen, die Verbände und die zuständigen Verwaltungen und Gerichte, aber auch die interessierte Öffentlichkeit umfassende Informationen über den aktuellen Entwicklungsstand“, sagt der Projektleiter Prof. Dr. Walter Bayer. Der Rechtswissenschaftler an der Universität Jena weist darauf hin, dass die von ihm vorgestellte Studie ein solides Fundament darstellt, um darauf weitere wissenschaftliche Untersuchungen aufzubauen. „Welche Konsequenzen ziehen die betroffenen Unternehmen, die Registergerichte und die Behörden aus der Feststellung, dass 11 % aller LPG-Umwandlungen absolut unwirksam sind?“, illustriert er den weiteren Forschungsbedarf.

Es gebe beispielsweise Fälle, in denen LPGs seit dem 1.1.1992 (ggf. unerkannt) in Liquidation fortbestehen. „In diesem Fall muss der Umwandlungsvermerk vom Registergericht gelöscht werden“, verdeutlicht der Jenaer Experte, „und die Sach- und Rechtslage zwischen LPG i.L. und Scheinnachfolger muss bereinigt werden“. Ein langwieriger Prozess. Das gilt auch für die Korrekturen der ursprünglich meist gesetzwidrig praktizierten Vermögensauseinandersetzungen. „Dass hier nicht die notwendigen Korrekturen vorgenommen wurden, war für uns schon deshalb offensichtlich, weil die Klagen auf höhere Abfindung überwiegend erfolgreich waren“, so Bayer weiter. Es wäre interessant zu erfahren, ob nun nach Abschluss des Forschungsprojektes die Vermögensinteressen ausgeschiedener Mitglieder in gesetzmäßiger Weise gewahrt werden. Und welche Veränderungen die LPG-Nachfolgeunternehmen schließlich in der Folgezeit erfahren haben? Wurde die Rechtsform wiederum gewechselt? In welchem Umfang und nach welchen Kriterien wurden die landwirtschaftlichen Flächen an LPG-Nachfolger, Wiedereinrichter und Dritte verpachtet bzw. veräußert? Diesen Fragen kommt im Rahmen einer Aufarbeitung der Gesamtproblematik große Bedeutung zu.

Die Studie ist im Buchhandel erhältlich: „Rechtsprobleme der Restrukturierung landwirtschaftlicher Unternehmen in den neuen Bundesländern nach 1989 – Abschlussbericht des DFG-Forschungsprojekts“, Verlag de Gruyter, 2003, 912 S.,ISBN 3-89949-058-4, Subskriptionspreis bis 30.11.03:128 Euro, regulär: 148 Euro (ab 1.12.03)

Kontakt:
Prof. Dr. Walter Bayer
Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Jena
Carl-Zeiß-Straße 3, 07743 Jena
Tel.: 03641 / 942140
E-Mail: W.Bayer@recht.uni-jena.de

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Stefanie Hahn idw

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