Welche Aufgaben und Pflichten hat eigentlich ein Gefahrstoffbeauftragter?

Genau so wie die Betriebssicherheitsverordnung und die Arbeitsstättenverordnung legt auch die Gefahrstoffverordnung einen Schwerpunkt auf die verschärfte Eigenverantwortung des Firmeninhabers.

Dazu werden umfassende Kenntnisse und vernünftige Interpretationen vorausgesetzt. Ein Kernpunkt der neuen Gefahrstoffverordnung ist eine Gefährdungsbeurteilung, in der Aspekte wie Art und Menge der verwendeten Gefahrstoffe, Substitution, Expositionsdauern, Lagerung, Aufbewahrung, Vorsorgeuntersuchungen und Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu ermitteln und zu bewerten sind.

Der Unternehmer ist verpflichtet, die mit der Arbeit verbundene Gefährdung zu erfassen und zu beurteilen. Dies muss von einer fachkundigen Person vorgenommen werden, z.B. dem Gefahrstoffbeauftragten.

Der Gefahrstoffbeauftragte berät die Geschäftsleitung und alle für den Umgang mit Gefahrstoffen verantwortliche Personen in allen Fragen der Auswahl und des Umgangs mit Gefahrstoffen.

Dies betrifft durchaus auch die Zusammenarbeit mit Fremdfirmen. Er sollte eine enge Kooperation mit der Sicherheitsfachkraft, dem Arbeitsmediziner bzw. dem Sicherheitsbeauftragten sowie den Umweltschutzbeauftragten pflegen und kann als Schnittstelle zu den Behörden und dem Versicherer fungieren.

Das Haus der Technik bietet dazu am 26.-27. Mai 2014 in Berlin einen zweitägigen Fachkundelehrgang „Gefahrstoffbeauftragter“ an, in dem diese Aspekte praxisnah und hilfreich erläutert werden. Ein weiterer Termin für den Lehrgang „Gefahrstoffbeauftragter“ ist der 26.-27. Juni 2014 in München. 

Das ausführliche Veranstaltungsprogramm erhalten Interessierte auf Anfrage beim Haus der Technik, Tel. 0201/1803-344 (Frau Wiese), Fax 0201/1803-346, E-Mail: information@hdt-essen.de oder direkt hier:

www.gefahrstoffbeauftragter.eu 

Pressekontakt 

Haus der Technik e.V.

Dipl.-Ing. Kai Brommann

Hollestraße 1, 45127 Essen

Tel. 0201 – 18 03 251, Fax. 0201 – 18 03 269

E.Mail: k.brommann@hdt-essen.de

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