Tarifverdienste im 2. Quartal 2014: + 2,6 % zum Vorjahresquartal
Damit liegt nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) die Steigerungsrate der Tarifverdienste im Durchschnitt über dem Wert der Vorquartale. Berücksichtigt wurden tarifliche Grundvergütung sowie tariflich festgelegte Sonderzahlungen wie Einmalzahlungen, Jahressonderzahlungen oder tarifliche Nachzahlungen. Die Verbraucherpreise erhöhten sich vom zweiten Quartal 2013 zum zweiten Quartal 2014 um 1,1 %.
Die Tarifentwicklung in den einzelnen Wirtschaftsbereichen war sehr unterschiedlich. Am niedrigsten war das Tarifplus im Gastgewerbe mit 1,5 %. Bei Finanz- und Versicherungsdienstleistungen sowie in Verkehr und Lagerei waren es je 2,0 %, im Baugewerbe 2,4 % und im Verarbeitenden Gewerbe 3,9 %.
Am stärksten stiegen die tariflichen Monatsverdienste vom zweiten Quartal 2014 gegenüber dem zweiten Quartal 2013 im Handel mit durchschnittlich 4,4 %. Dies ist unter anderem auf den Tarifabschluss im Einzelhandel zurückzuführen. Er wurde am Jahresanfang 2014 abgeschlossen, sah aber rückwirkend Tariferhöhungen ab Juli 2013 sowie eine weitere Steigerung um 2,1 % ab April 2014 vor.
Vergleichsweise niedrig war der Anstieg der tariflichen Monatsverdienste im öffentlichen Dienst sowie im Gesundheits- und Sozialwesen mit je 1,7 %. Grund dafür ist, dass sich Bund und Gemeinden zwar im April 2014 auf eine Tariferhöhung um 3 %, mindestens 90 Euro monatlich ab 1. März 2014 geeinigt haben.
Dieses Plus wird jedoch erst im August ausbezahlt. Da der Tarifindex Erhöhungen bei Auszahlung an die Beschäftigten erfasst, wird diese Tariferhöhung einschließlich der Nachzahlungen für die Monate März bis Juli erst im dritten Quartal nachgewiesen.
Das Tarifplus im Bereich der Länder von 2,95 % ab 1. Januar 2014 sowie die Besoldungserhöhungen der Landesbeamtinnen und -beamten sind dagegen in die Berechnung des Tarifindex eingeflossen. Für Bundesbeamte wurden noch keine Erhöhungen beschlossen.
Mit dem Berichtsmonat Januar 2013 wurde der Tarifindex auf das neue Basisjahr 2010 umgestellt. Seitdem ist der Tarifindex sowohl mit als auch ohne Sonderzahlung verfügbar. Weitergehende Informationen zur Neubasierung sowie zu den Tarifindizes mit Sonderzahlungen finden Sie im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.
Weitere Auskünfte gibt:
Markus Biermanski,
Telefon: +49 611 75 2407,
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