Unternehmensberater fordern die Wiedereinführung der Steuerfreiheit des Sanierungsgewinns
Insolvenzpläne sind bei Sanierungsfällen in der Praxis noch ohne
Bedeutung – Veränderte Gesetzeslage wird keine nennenswerten
Steuerausfälle bedingen
Um die Sanierung von Unternehmen in Deutschland
erfolgreicher abwickeln zu können, muss die Steuerfreiheit des
Sanierungsgewinnes schnellstens wieder eingeführt werden. Die
geplante Reform der Insolvenzrechtsordnung bietet hier eine geeignete
Gelegenheit. Diese Meinung vertraten Experten des Bundesverbandes
Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. bei einem Pressegespräch am
26. April 2001 in Berlin. "Die Freistellung des die Verlustvorträge
übersteigenden Sanierungsgewinns führt zu keinen nennenswerten
Steuerausfällen und sollte der Politik daher leicht fallen", bemerkte
Dr. Paul J. Gross, Vorsitzender der BDU-Fachgruppe Insolvenz- und
Sanierungsmanagement. Eine Sanierung betroffener Rechtsträger
scheitere zur Zeit häufig daran, dass die Kapitalgeber Klarheit über
die steuerliche Situation der Unternehmen forderten. Sie seien nicht
daran interessiert, dass das von ihnen zur Verfügung gestellte
Kapital zur Deckung von Steuerlasten verwendet wird, die durch
Sanierungsbeiträge in Form von Forderungserlassen der Gläubiger
entstehen.
Mit einer veränderten Gesetzeslage sei anzustreben, dass die
leistungswirtschaftliche Eigensanierung der Unternehmen den gleichen
Stellenwert erhalte wie die übertragende Sanierung. "Die
leistungswirtschaftliche Sanierung ziehen wir deutlich vor, da im
Gegensatz zur übertragenden Sanierung das Unternehmensgefüge erhalten
werden kann und viele Probleme so vermieden werden können", sagte Dr.
Harald Hess, Fachanwalt für Insolvenzrecht und stellvertretender
Vorsitzender der BDU-Fachgruppe Insolvenz- und Sanierungsmanagement.
Die von der Bareis-Kommission für ab 1998 endende Wirtschaftsjahre
aufgehobene Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen habe sich in der
Sanierungspraxis nicht bewährt. Denn in vielen Fällen werde der
Sanierungsgewinn nicht vollständig durch verrechenbare
Verlustvorträge kompensiert. "Häufig bestehen Unsicherheiten
hinsichtlich der Höhe der Verlustvorträge und damit des Umfanges des
zu versteuernden Sanierungsgewinnes", so Dr. Gross. Allein das
Risiko, dass vorhandene Verlustvorträge im Nachhinein im Wege einer
Betriebsprüfung eingeschränkt werden, stehe der Sanierung im Rahmen
eines Insolvenzplanes gravierend entgegen.
Das vom Gesetzgeber bisher verfolgte Ziel, die Verfahrenseröffnung
vorzuverlagern, lässt sich nach Einschätzung der Unternehmensberater
nur dann erreichen, wenn die Sanierung des Rechtsträgers und die
übertragene Sanierung gleichwertig angeboten werden. Die Möglichkeit,
Sanierungsgewinne im Zuge des Erlassantrages zu vermeiden, sei zu
langwierig und nicht vorhersehbar.
Im Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. sind zur
Zeit rund 16.000 Unternehmensberater und Personalberater organisiert,
die sich auf über 500 Management-, IT- und Personalberatungsfirmen
verteilen. Die Mitgliedsunternehmen erzielten 2000 einen Gesamtumsatz
von ca. sechs Milliarden DM (1999: 5,3 Milliarden DM). Der
Marktanteil konnte in den vergangenen Jahren kontinuierlich ausgebaut
werden und liegt inzwischen bei 25 Prozent. In der Fachgruppe
Insolvenz- und Sanierungsmanagement haben sich BDU-Mitglieder
organisiert, die sich speziell mit Fragestellungen und
Beratungsinhalten zur Unternehmenssanierung beschäftigen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V.
Klaus Reiners (Pressesprecher)
Zitelmannstraße 22
53113 Bonn
Te.: 0228/9161-20
E-Mail: rei@bdu.de
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