Xetra-Gold ist steuerlich wie physisches Gold zu behandeln
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in oberster Instanz entschieden, dass Gewinne aus der Veräußerung oder Einlösung von Xetra-Gold nach einer Mindesthaltedauer von einem Jahr nicht unter die Abgeltungssteuer fallen (Urteile VIII R 4/15 und VIII R 35/14 vom 12.05.2015).
Somit sind der Erwerb und die Einlösung oder der Verkauf steuerlich wie ein unmittelbarer Erwerb und unmittelbarer Verkauf physischen Goldes zu beurteilen – also beispielsweise wie Gold-Barren oder Münzen.
Bei Xetra-Gold handelt es sich um eine an der Börse gehandelte Inhaber-Schuldverschreibung der Deutsche Börse Commodities GmbH, die dem Inhaber ein Recht auf Auslieferung von Gold gewährt.
Zur Begründung heißt es in den Urteilen, dass es sich bei Xetra-Gold um keine Kapitalforderung, sondern um eine Forderung auf Sachleistung handelt, d.h. die Lieferung von Gold.
Das oberste deutsche Finanzgericht bestätigte mit seiner Revisionsentscheidung die Urteile des Finanzgerichts Sachsen (Az. 1 K 1406/13 vom 27.03.2014) und des Finanzgerichts Münster (Az. 12 K 3284/13 E vom 14.03.2014).
Ob Xetra-Gold-Anleger von der Möglichkeit Gebrauch machen, sich das hinterlegte Gold in Barrenform ausliefern zu lassen, oder ihre Anteilscheine über die Börse veräußern, spielt demnach bei der Besteuerung keine Rolle.
Die beiden Urteile des BFH stehen im Widerspruch zur Auffassung der Finanzverwaltung, der die deutschen Banken für den Abgeltungsteuerabzug folgen müssen. Nach dieser Auffassung unterliegt Xetra-Gold als Kapitalforderung der Abgeltungssteuer. Derzeit ist noch nicht absehbar, wie die Finanzverwaltung auf die Urteile des BFH reagieren wird.
Mit Xetra-Gold haben Anleger die Möglichkeit, an der Entwicklung des Goldpreises in Euro zu partizipieren. Der Anleger kann Gold flexibel und zu engen Geld-Brief-Spannen über die Börse kaufen und verkaufen. Ein Anteilschein Xetra-Gold verbrieft dabei genau ein Gramm Gold. Über die Handelsplätze Xetra und Börse Frankfurt wurden im ersten Halbjahr 2015 rund 800 Millionen Euro in Xetra-Gold umgesetzt.
Über die Deutsche Börse Commodities GmbH
Die Emittentin Deutsche Börse Commodities GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Deutsche Börse AG sowie der Bankenpartner Commerzbank AG, Deutsche Bank AG, DZ Bank AG, B. Metzler seel. Sohn & Co. KGaA und der Schweizer Bank Vontobel. Beteiligt an der Emittentin ist ferner Umicore AG & Co. KG, eine Konzerntochter der Umicore s.a., die weltweit mehrere Goldraffinerien betreibt und Goldbarren herstellt. Die Partner bündeln ihre Börsen-, Finanzmarkt-, Abwicklungs- und Verwahrungs- sowie Logistikkompetenzen und bieten am Finanzplatz Frankfurt einen effizienten und transparenten Markt für den Handel von Gold im europäischen Raum. Mit nur einem Produkt ist die Deutsche Börse Commodities GmbH die zweitgrößte Emittentin von ETCs bzw. Rohstoffzertifikaten, die an Wertpapierbörsen in Deutschland gehandelt werden.
Über Xetra-Gold
Die Schuldverschreibung Xetra-Gold (ISIN: DE000A0S9GB0) kombiniert die Vorteile des Besitzes von physischem Gold mit der Transparenz und den niedrigen Kosten im börslichen Wertpapierhandel. Es fallen keine laufenden Managementgebühren an. Jede Teilschuldverschreibung verbrieft die Option auf Lieferung von einem Gramm Gold und kann über die Xetra-Handelsplattform fortlaufend gekauft oder veräußert werden. Clearstream Banking Frankfurt (CBF), eine Tochtergesellschaft der Deutschen Börse, verwahrt das Gold in ihrem Tresor. Der Industriepartner Umicore AG & Co. KG liefert, kontrolliert und bearbeitet das physische Gold. Die sichere Verwahrung der Goldbestände bei Clearstream ist an hohe Sicherheitsstandards gebunden und erspart dem Anleger die Transport- und Lagerkosten für das Gold in physischer Form. Falls erwünscht, erhält der Privatanleger durch seine Bank den Basiswert Gold in physischer Form. Das Produkt erfüllt die europäische OGAW-Richtlinie.
Xetra® und Xetra-Gold® sind eingetragene Marken der Deutsche Börse AG.
Weiterführende Links
www.xetra-gold.com
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