Hohe Legionellenwerte in Trink- und Badebeckenwasser sind vermeidbar

Bayerns Wirtschaftsminister Otto Wiesheu (rechts) eröffnet zusammen mit Industriepartnern, hier Dr. Klaus Enßlin, Vorstand des Raumfahrtunternehmens Astrium, den internationalen Kongress für Satellitennavigation "Mercatorpark" in München.


Umweltbundesamt gibt Empfehlungen zum sicheren Bau und Betrieb von Warmwasserverteilungsanlagen und Bädern

In den vergangenen Wochen wurden wiederholt hohe Mengen gesundheitsschädlicher Legionellen in öffentlichen Schwimmbädern gefunden. Das lässt sich vermeiden. Wenn beim Bau und Betrieb von Warmwasserverteilungsanlagen und Bädern die einschlägigen Regeln nach dem Stand der Technik beachtet werden, besteht keine Gefahr durch Legionellen. Insbesondere durch die regelmäßige mikrobiologische Kontrolle der Wasserqualität können Betreiber sicherstellen, dass die Benutzer und die Beschäftigten nicht gefährdet werden. Anlagen, in denen eine Verkeimung bekannt wurde, lassen sich mit angemessenem Aufwand sanieren.

Legionellen sind Bakterien, die sich besonders in erwärmtem Wasser zwischen 20 und 45 °C. vermehren können. Begünstigt wird das Wachstum der Legionellen durch mangelhaften Wasseraustausch wie zum Beispiel Stagnation des Wassers in Leitungen, die nur selten benutzt werden. Legionellen finden sich auch in Belägen an den Wänden von Wasserleitungen oder anderen Oberflächen in Kontakt mit dem Wasser, sogenannten "Biofilmen". Wenn Menschen feinstverteilte Tröpfchen, sogenannte Aerosole, einatmen, die Legionellen enthalten, kann dies das sogenannte "Pontiac-Fieber" auslösen. Dieses verläuft ähnlich wie eine Grippe. In manchen Fällen kann es zur sogenannten Legionärskrankheit kommen, einer schweren Lungenentzündung, die ohne Behandlung tödlich sein kann.
In großen und weit verzweigten Wasserverteilungsanlagen ist das Risiko einer Legionellenbesiedlung höher als in Einfamilienhäusern, da sich dort vermehrt wenig durchströmte Nischen finden, in denen sich Legionellen festsetzen und vermehren können. Daher treten Probleme mit Legionellen insbesondere in großen Gebäuden wie Krankenhäusern, Hotels, Schwimmbädern, Mehrfamilienhäusern, Industrieanlagen oder Verwaltungsgebäuden auf.

Legionellen können sich auch im Beckenwasser von Schwimmbädern finden, insbesondere wenn das Badebeckenwasser wärmer als 23 °C ist und Einbauten in den Becken die Bildung von Aerosolen, begünstigen. Diese möglicherweise legionellenhaltigen Aerosole können besonders leicht zu Infektionen führen. Hinzuweisen ist auch auf eine besondere Gefährdung durch Legionellen in Whirlpools, da hier neben dem besonders warmen Beckenwasser zusätzlich die Durchströmung mit Luft und dadurch Aerosolbildung hinzukommt.

Bereits 1995 hat das Umweltbundesamt auf die Möglichkeit von Legionellen-Infektionen hingewiesen und Maßnahmen zur Verringerung des Risikos empfohlen. Seither wurden ergänzende Regelungen zur Vermeidung von Infektionen mit Legionellen in wasserführenden Systemen veröffentlicht.

Die Anwendung folgender Regeln erlauben einen sicheren Betrieb von Warmwasserverteilungsanlagen und Bädern.

· Neue Wasserverteilungsanlagen müssen so geplant, gebaut und betrieben werden, dass eine Besiedlung mit Legionellen nicht zu befürchten ist. Dazu hat der Deutsche Verband für das Gas- und Wasserfach (DVGW) 1993 ein Arbeitsblatt W 551 herausgegeben. Die Hinweise dieses Arbeitsblattes sind weiterhin aktuell.

· Alle Wasserverteilungsanlagen müssen regelmäßig untersucht werden. Bei bereits bestehenden Wasserverteilungsanlagen oder bei allen neuen Anlagen, die den Kriterien des Arbeitsblattes W 551 nicht entsprechen, kommt das DVGW-Arbeitsblatt W 552 zur Anwendung. Das Arbeitsblatt beschreibt die mikrobiologische Überwachung der Anlagen und gibt Hinweise für eine möglicherweise notwendige Sanierung.

· Für den Betrieb von Schwimmbädern gilt die DIN 19643. Neben anderen Anforderungen an die Wasserqualität in Schwimm- und Badebecken enthält diese Norm auch die Vorgabe, dass Legionellen im Badebeckenwasser wie auch im Filtrat nicht nachweisbar sein dürfen. Darüber hinaus hat die Badewasserkommission des Umweltbundesamtes eine Empfehlung zur Überwachung von öffentlichen Bädern herausgegeben.

· Für Probenahme und Laboruntersuchungen von Trink- und Badebeckenwasserproben hat das Umweltbundesamt eine neue Empfehlung veröffentlicht. Diese Empfehlung findet sich in der Zeitschrift Bundesgesundheitsblatt (Heft 43, S. 911-915 aus 2000). Sie beschreibt die Probenahme, die Labormethode zum Nachweis der Legionellen sowie die Auswertung des Laborergebnisses. Der Nachweis von Legionellenkulturen erfordert ein mikrobiologisches Labor mit einer speziellen Erlaubnis der Gesundheitsbehörde sowie die Verwendung von Spezialnährböden. Andere Nachweismethoden, die keine Bakterienkultur umfassen, genügen nicht den Anforderungen der technischen Regeln und sind daher nicht Gegenstand der Empfehlung des Umweltbundesamtes.

· Anlagen, bei denen eine Verkeimung bekannt ist, können durch Sanierungsmassnahmen wieder sicher werden. Es kommt darauf an, dass Anlagen richtig mikrobiologisch untersucht und damit Gefährdungspotenziale erkannt werden. Im Fall einer Erkrankung, die nachweisbar auf eine Wasserverteilungsanlage oder ein Schwimmbad zurückzuführen ist, kann dies haftungs- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wenn die einschlägigen technischen Regeln nicht beachtet wurden Der Aufwand für Sanierungen wird häufig überschätzt. Wird eine Legionellenbesiedlung im Wasser festgestellt, muss die Anlage durch Fachleute begutachtet werden. Zu den Sanierungsmassnahmen zählen neben den Sofortmassnahmen, wie thermische Desinfektion der Leitungen oder Einsatz von chemischen Desinfektionsmitteln auch Änderungen der Betriebsweisen, wie insbesondere Temperaturerhöhung und Verbesserung der gleichmäßigen Durchströmung aller Wasserleitungen und Speicher. Der Einsatz besonderer Apparate oder eine permanente besondere Wasserbehandlung zur Legionellenbekämpfung ist normalerweise nicht erforderlich. Zu jeder Sanierungsmassnahme gehört auf jeden Fall die Kontrolle des Sanierungserfolges durch mikrobiologische Nachuntersuchungen.

Weitere Informationen gibt es beim Umweltbundesamt, Außenstelle Bad Elster, Fax-Nummer: 037437/76-219 oder bei den örtlichen Gesundheitsämtern.

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Karsten Klenner idw

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