Automatisiertes Fahren und Recht
Automatisierte Fahrzeuge sind trotz der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes im Jahr 2017 weiterhin allenfalls auf Testfeldern zu finden. Die Markteinführung wird in Europa unter anderem dadurch gehemmt, dass es an den erforderlichen rechtlichen und technischen Regelungen fehlt, aufgrund derer Genehmigungen erteilt werden können.
Die Herausforderungen für die Schaffung derartiger Regelungen sind technischer sowie rechtlicher Natur:
Welche Fähigkeiten besitzen die Fahrzeuge nach dem Stand der Technik?
Unter welchen Bedingungen funktionieren sie zuverlässig und wie kann dies überprüft werden?
Welche Anforderungen ergeben sich daraus für die Genehmigungsverfahren?
Welche Möglichkeiten und Grenzen bestehen nach europäischem Recht?
Auf der Tagung „Automatisiertes Fahren und Recht“ des Zentrums für geistiges Eigentum der TU Berlin beleuchten Ingenieur*innen und Jurist*innen aus unterschiedlichen Perspektiven den aktuellen Stand, die bestehenden Schwierigkeiten und die Perspektiven für die Genehmigung und Zulassung automatisierter Fahrzeuge für den Straßenverkehr.
Zeit: 18. November 2019, 10.30 Uhr bis 17 Uhr
Ort: TU Berlin, Hauptgebäude, Straße des 17. Juni 135, 10623 Berlin, Raum H1035
Um Anmeldung wird gebeten unter: http://www.zfge.tu-berlin.de/veranstaltung/automatisiertes-fahren-und-recht/
Auf Basis einer Anfang 2019 von Wissenschaftler*innen des Fachgebiets Wirtschafts-, Unternehmens- und Technikrecht der TU Berlin unter der Leitung von Prof. Dr. Dr. Jürgen Ensthaler und Markus Gollrad veröffentlichten Studie über Rechtsfragen bei automatisierten und vernetzten Verkehrssystemen widmet sich die Tagung vor allem der Genehmigung und Zulassung von automatisierten Fahrzeugen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit diese Fahrzeuge für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden dürfen? Hier sind verschiedene Akteure involviert: Hersteller, welche die technischen Fähigkeiten und deren Grenzen bestimmen, Technische Dienste für die technische Überprüfung der Fähigkeiten, Landes- und Bundesbehörden für die Erteilung der Genehmigungen sowie der nationale und europäische Gesetzgeber für die rechtlichen Grundlagen der Genehmigungen. Das Problem der Genehmigung stellt sich dabei nicht nur für künftige Serienfahrzeuge, sondern bereits für einzelne Testfahrzeuge, zum Beispiel im Rahmen von Forschungsprojekten.
Prof. Dr. Dr. Jürgen Ensthaler und Markus Gollrad erhielten 2017 vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur den Zuschlag, eine für 12 Monate geförderte wissenschaftliche Studie zu einem der derzeit wichtigsten Schwerpunktthemen im Bereich Mobilität zu erstellen.
Dafür wurde unter anderem das Patentrecht, das Zulassungsrecht und das Haftungsrecht untersucht. Die Rechtslage beeinflusst, wie schnell selbstfahrende Autos in Deutschland Alltag sein werden.
Das Programm zur Veranstaltung: http://www.zfge.tu-berlin.de/veranstaltung/automatisiertes-fahren-und-recht/
Informationen über die Studie „Rechtsgrundlagen des automatisierten Fahrens“: http://www.zfge.tu-berlin.de/automatisiertes-fahren/
Weitere Informationen erteilt Ihnen gern:
Markus Gollrad
TU Berlin
Zentrum für geistiges Eigentum
Tel.: +49 (0)30 314 25874
E-Mail: markus.gollrad@tu-berlin.de
http://www.zfge.tu-berlin.de/veranstaltung/automatisiertes-fahren-und-recht/
http://www.zfge.tu-berlin.de/automatisiertes-fahren/
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