Sorgfaltspflichtverletzung bei Unternehmern: Wer haftet?
Eines der größten Risiken im Berufsalltag sind Vermögensschäden Dritter. Ein kleiner Fehler kann hierbei fatale Folgen mit sich ziehen und im schlimmsten Fall existenzgefährdend wirken. Allerdings besteht die Möglichkeit diese Gefahr Mithilfe der richtigen Versicherung zu vermeiden.
Wer ist betroffen?
Eine umfassende Berufshaftpflicht für Unternehmen kommt zum Einsatz, wenn ein erhöhtes Risiko besteht, Vermögensschäden anzurichten. Naheliegend ist diese bei der Berufsgruppe der Berater wie Rechtsanwälte, Steuerberater oder Unternehmensberater. Und auch Ärzte, Architekten und Ingenieure können mit kleinen Fehlern hohe Schadenssummen erzeugen. Jedoch sind auch andere Dienstleister und Berufe im Bereich des Marketings und Journalismus betroffen. Die jeweiligen Folgen können gar lähmend wirken und den jeweiligen Unternehmer davon abhalten mit notwendiger Gelassenheit vorzugehen.
Der Bedarf ist genauso hoch wie verbreitet und die Berufshaftpflichtversicherung deswegen lange kein Fremdwort mehr. Doch wann genau ist diese nun sinnvoll und was muss generell beachtet werden?
Berufshaftpflicht, Betriebshaftpflicht, Vermögenshaftpflicht?
Inzwischen existiert für fast jedes erdenkliche Risiko eine passende Versicherung. Im Umkehrschluss bedeutet dies jedoch nicht, dass man jeden potenziellen Schaden versichern sollte. Vielmehr muss eine überlegte Auswahl getroffen werden, um unnötige Ausgaben und gleichzeitig zu hohe Risiken zu minimieren. Eine informierte Entscheidung ist folglich unerlässlich.
Eine wichtige Unterscheidung, die bekannt sein sollte, ist eine zwischen der Berufshaftpflicht- und Betriebshaftpflichtversicherung. Die Betriebshaftpflichtversicherung dient dem Schutz des Betriebes und es sind lediglich Personen- und Sachschäden umfasst, die durch den Betrieb bei Dritten verursacht werden. Diese Art von Schaden wird auch als „unechter Vermögensschaden“ bezeichnet. Die Betriebshaftpflichtversicherung ermöglicht vor allem den Betriebsfrieden, da auch Schäden, die durch Mitarbeiter entstehen, für welche der Arbeitgeber häufig haften muss, hiervon erfasst sind. Aber auch sonstige Schäden, die durch den Betrieb entstehen, sind abgedeckt.
Die Berufshaftpflichtversicherung unterscheidet sich dahingehend, dass sie die echten Vermögensschäden abdeckt. Dieser entsteht durch ein Berufsversehen bei der Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen, welche in keinen Personen- oder Sachschaden resultieren und sich auch nicht aus diesem herleiten lassen. Richtigerweise wird sie deswegen auch als Vermögenshaftpflichtversicherung bezeichnet. Ein berufliches Versehen kann sich hierbei in Form einer Verletzung von Sorgfaltspflicht, Obhutspflicht oder Aufklärungspflicht äußern. In der Praxis bedeutet dies, dass eine Architektin ein Gebäude nicht sicher genug konzipiert hat oder eine Zeichnung unvollständig abgegeben hat. Bei einem Rechtsanwalt könnte ein Vertrag lückenhaft ausgestaltet sein oder die Rechtsauskunft war unzureichend oder falsch.
Für manche Berufsgruppen – beispielsweise auch bei Anwälten – besteht daher sogar eine gesetzliche Pflicht eine solche Versicherung abzuschließen, ohne die sie ihrem Beruf nicht nachgehen dürfen.
Wann ist die Berufshaftpflichtversicherung sinnvoll?
Abgesehen von den Fällen, in denen die Betriebshaftpflichtversicherung verpflichtend ist, kann häufig ohnehin der Abschluss dieser Versicherung sinnvoll sein. Hierbei ist eine individuelle Entscheidung aufgrund einer umfassenden Beratung zu empfehlen. Denn eine Berufshaftpflicht für Unternehmen muss genauestens auf den jeweiligen Unternehmer angepasst werden. Der Abschluss kann in Erwägung gezogen werden, wenn eine beratende, begutachtende, prüfende, verwaltende oder beurkundende Tätigkeit ausgeübt wird. Der Preis richtet sich nach dem jeweiligen Risiko und der Deckungssumme, was nicht automatisch bedeuten muss, dass ein erheblicher Beitrag zu zahlen ist. Die Mindestversicherungssumme liegt gesetzlich bei 250 000 Euro, jedoch kann sie auch noch erheblich höher gesetzt werden. Die Berufshaftpflicht- kann auch mit einer Betriebshaftpflichtversicherung kombiniert werden, falls auch hierfür Bedarf besteht.
Fazit
Am wichtigsten ist es erst einmal sich mit dem Thema grundlegend auseinanderzusetzen. Hierbei ist abzuwägen, wie groß das eigene Risiko ist, derartige Vermögensschäden zu verursachen. Sollte das Risiko hoch genug sein, damit eine Versicherung logisch erscheint, kann im Anschluss eine Beratung aufgesucht werden. Am Ende sollten alle notwendigen Daten vorliegen, um eine informierte Entscheidung zu treffen.
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