Sozialhilfeausgaben im Jahr 2003 netto um 3,0% gestiegen

Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2003 in Deutschland brutto 25,6 Mrd. Euro für die Gesamtleistungen nach dem Bundessozial­hilfegesetz (d.h. für die Hilfe zum Lebensunterhalt und für die Hilfe in besonderen Lebenslagen) ausgegeben; dies entspricht einer Steigerung um 3,8% gegenüber dem Vorjahr.

Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von 3,0 Mrd. Euro, die den Sozialhilfe­trägern zum größten Teil aus Erstattungen anderer Sozialleistungsträger zuflossen, betrugen die Sozialhilfeausgaben netto 22,6 Mrd. Euro (+ 3,0% gegenüber 2002).

Die Kommunen haben dabei im Jahr 2003 für die Hilfe zum Lebensunterhalt netto 8,7 Mrd. Euro ausgegeben, dies entspricht einem Rückgang von 0,2% gegenüber dem Jahr 2002. Der leichte Ausgabenrückgang bei dieser Hilfeart ist insbesondere auf das zum 1. Januar 2003 in Kraft getretene „Gesetz über eine bedarfsorientierte Grund­sicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ (GSiG) zurückzuführen. Dieses neue Sozialleistungsgesetz sieht für über 65-Jährige sowie für dauerhaft voll erwerbsge­minderte Personen ab 18 Jahren eine eigenständige Leistung vor, welche den grund­legenden Bedarf für den Lebensunterhalt sicher stellt. Ohne Einführung des GSiG wären die Ausgaben für die Hilfe zum Lebensunterhalt gestiegen, da die Zahl der unter 65-jährigen Sozialhilfeempfänger, die keinen Anspruch auf Leistungen nach dem GSiG haben, zwischen Ende 2002 und Ende 2003 deutlich zugenommen hat.

Die Nettoausgaben für die Hilfe in besonderen Lebenslagen betrugen im Jahr 2003 13,8 Mrd. Euro (+ 5,1% gegenüber dem Vorjahr). Darunter sind insbesondere die Eingliederungshilfen für behinderte Menschen mit 9,6 Mrd. Euro (+ 5,8%) und die Leistungen für Pflegebedürftige, die so genannte „Hilfe zur Pflege“ mit 2,4 Mrd. Euro (+/– 0,0%) sowie die Hilfe bei Krankheit mit 1,5 Mrd. Euro (+ 9,2%) von Bedeutung.

Je Einwohner wurden für die Sozialhilfe im Jahr 2003 durchschnittlich 274 Euro netto ausgegeben. In Westdeutschland (ohne Berlin) waren es mit 277 Euro je Einwohner wesentlich mehr als in Ostdeutschland (ohne Berlin) mit 190 Euro. Die mit Abstand höchsten Pro-Kopf-Ausgaben hatten im Jahr 2003 die drei Stadtstaaten Bremen (609 Euro), Berlin (543 Euro) und Hamburg (516 Euro). Die geringsten Ausgaben je Ein­wohner wurden in den alten Ländern in Baden-Württemberg und Bayern mit 185 Euro bzw. 209 Euro festgestellt. In den neuen Ländern waren in Sachsen (158 Euro) und Thüringen (179 Euro) die Pro-Kopf-Ausgaben am niedrigsten.

Nähere Angaben zur Entwicklung und aktuellen Struktur der Sozialhilfeausgaben (netto) enthält die nachstehende Tabelle.

Weitere Ergebnisse zeigt die Tabelle: Ausgaben nach dem Bundessozialhilfegesetz (netto)

Weitere Auskünfte erteilen:
Zweigstelle Bonn, Andrea Wolff, Telefon: (01888) 644-8164,
Thomas Haustein, Telefon: (01888) 644-8134, E-Mail: sozialhilfe@destatis.de

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Andrea Wolff Statistisches Bundesamt

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