Ausbildung in drei neuen kaufmännischen Dienstleistungsberufen ab 1. August 2001 möglich

Am Wachstum des Dienstleistungssektors lassen sich die Strukturveränderungen der deutschen Wirtschaft eindrucksvoll ablesen. Dieser Sektor spielt auch für die Beschäftigung eine immer größere Rolle. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat seine Aufgabe, auch durch Schaffung neuer Berufe solche positiven Entwicklungen voranzubringen, erfüllt: Zum 1. August 2001 treten die Ausbildungsordnungen für drei kaufmännische Berufe in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen, Sport- und Fitnesswirtschaft sowie Veranstaltungswirtschaft in Kraft.

Bundeswirtschaftsminister Dr. Müller: „Ich sehe diese Berufe als große Chance für die Wirtschaft und die Auszubildenden. Deshalb appelliere ich an die Wirtschaft, für diese zukunftsträchtigen neuen Berufen Ausbildungs- und Arbeitsplätze zu schaffen.“

Die drei Berufe vermitteln gleiche Kernqualifikationen im Beratungs- und im kaufmännischen Bereich, um die Gemeinsamkeiten zu verdeutlichen. Darauf bauen die berufsspezifischen fachlichen Qualifikationen auf.

  1. Kaufleute im Gesundheitswesen
    Bei der Ausbildung der Kaufleute im Gesundheitswesen sind erstmalig kaufmännische und gesundheitsspezifische Qualifikationen kombiniert. Kaufleute im Gesundheitswesen übernehmen insbesondere die Aufgabe, bei der Entwicklung, Bereitstellung und Vermarktung von Gesundheitsdienstleistungen mitzuarbeiten und dabei auch auf Wünsche und Anforderungen von Kunden innerhalb und außerhalb des Betriebes sowie von Patienten einzugehen. Sie können vor allem in Krankenhäusern, Pflege-, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, ärztlichen Organisationen und Verbänden, Rettungsdiensten sowie Verbänden der freien Wohlfahrtspflege eingesetzt werden.
     
  2. Sport- und Fitnesskaufleute
    Mit der Ausbildung zu Sport- und Fitnesskaufleuten wird es Verbänden, Vereinen und Betrieben in der Fitnesswirtschaft und in der kommunalen Sport- und Sportstättenverwaltung erstmals ermöglicht, ihren kaufmännischen Fachkräftenachwuchs passgenau heranzubilden. Dabei werden kaufmännische und sportspezifische Qualifikationen kombiniert. Sport- und Fitnesskaufleute gestalten z.B. Organisations- und Verwaltungsprozesse oder wirken bei der Entwicklung und Erarbeitung von Konzepten über Sport- und sonstige Dienstleistungsangebote mit.
     
  3. Veranstaltungskaufleute
    Das Qualifikationsprofil der Veranstaltungskaufleute ist weit gefasst und erlaubt einer großen Auswahl an Unternehmen, in diesem Beruf auszubilden. Dies können Dienstleistungsunternehmen sein, die der Veranstaltungsbranche angehören, oder Unternehmen der ausstellenden Wirtschaft sowie Bereiche der kommunalen Verwaltung. Der Ausbildungsberuf schlägt eine Brücke von umfassenden kaufmännischen Qualifikationen für den Dienstleistungssektor hin zu Fachqualifikationen. Veranstaltungskaufleute nehmen Aufgaben bei der Planung, Organisation, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen wahr und konzipieren, koordinieren und vermarkten zielgruppengerecht eigene und fremde Veranstaltungsdienstleistungen.

Die für die drei Berufe gemeinsame Rechtsverordnung ist am 28. Juni 2001 im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 30, Seite 1262 veröffentlicht worden.

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