Bundesregierung modernisiert Unternehmensrecht und stärkt Finanzplatz Deutschland
Zur Übergabe des Berichts der Regierungskommission „Corporate Governance“ durch ihren Vorsitzenden Prof. Dr. Theodor Baums an den Bundeskanzler erklärte der Staatsminister beim Bundeskanzler Hans Martin Bury am 10. Juli 2001:
Die Regierungskommission „Corporate Governance“ legt mit ihrer Arbeit das Fundament für eine umfassende Modernisierung des deutschen Unternehmensrechts. Ihre Empfehlungen dienen der Verbesserung von Unternehmensführung und -kontrolle, Transparenz und Wettbewerb. Sie verbessern den Schutz der Aktionäre und stärken den Finanzplatz Deutschland. Die Regierungskommission hat damit nicht nur ihren Auftrag erfüllt, Konsequenzen aus Fehlentwicklungen der Vergangenheit zu empfehlen, sondern sie hat ebenso konsequent zukunftsorientierte Vorschläge entwickelt, mit denen die Stärken des deutschen Systems der Unternehmensführung ausgebaut und mögliche Defizite behoben werden.
Zur Verbesserung des Anlegerschutzes empfiehlt die Kommission eine Ausweitung der – bisher auf Vorsatz beschränkten – zivilrechtlichen Haftung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften auf grobfahrlässige Falschinformation des Kapitalmarktes. Quartalsberichte sollen für alle börsennotierten Gesellschaften obligatorisch werden und eine prüferische Durchsicht durch die Wirtschaftsprüfer vorgeschrieben werden. Außerdem empfiehlt die Regierungskommission Maßnahmen zur Verbesserung der Unabhängigkeit der Wirtschaftsprüfer.
Die Bundesregierung wird umgehend den zentralen Vorschlag der Kommission aufgreifen und eine Gruppe von Fachleuten mit der Erarbeitung und laufenden Fortentwicklung eines Corporate Governance Kodex beauftragen sowie den rechtlichen Rahmen für dieses neue, flexible Instrument schaffen. Gemäß dem von der Kommission empfohlenen Prinzip „Comply or explain“ soll der Kodex selbst nicht gesetzlich fixiert werden. Vorgeschrieben wird lediglich, dass börsennotierte Unternehmen einmal jährlich im Geschäftsbericht zu erklären haben, ob sie sich an den Kodex halten oder aus welchen – darzulegenden – Gründen sie von den Empfehlungen des Corporate Governance Kodex abweichen. Die Finanzmärkte werden dieses innovative Element international honorieren und damit die Finanzierungsbedingungen für deutsche Unternehmen weiter verbessern.
Der Kodex soll nach den Vorstellungen der Regierungskommission unter anderem Vorgaben für eine verbesserte Arbeit der Aufsichtsräte definieren. Dazu gehört beispielsweise die Beschränkung der pro Person zulässigen externen Aufsichtsratsmandate auf maximal fünf pro Person, die Stärkung der Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder und die Empfehlung, dass Aufsichtsräte keine Mandate wahrnehmen dürfen, die mit der Gesellschaft in Wettbewerb stehen. Außerdem soll der Kodex erweiterte Transparenzstandards beispielsweise bei Aktienoptionsplänen für das Management oder den Aktienbesitz von Organmitglieder an der berichtenden Gesellschaft enthalten und die Informationspflichten des Vorstands gegenüber den Aktionären erweitern.
Darüber hinaus wird die Bundesregierung umgehend einen Entwurf für ein „Transparenz- und Publizitätsgesetz“ erarbeiten, in dem weitere Vorschläge der Regierungskommission umgesetzt werden. Hierzu gehören die gesetzlichen Grundlagen für das „comply or explain“, Maßnahmen zur Stärkung der Aufsichtsräte beispielsweise durch erweiterte Informationspflichten des Vorstands und verschärfte Geheimhaltungspflichten für Aufsichtsräte, die Nutzung elektronischer Medien für Gesellschaftsveröffentlichungen und Deregulierungen im Aktienrecht wie die weitere Herabsetzung des Aktiennennbetrags.
In einem weiteren Schritt soll sich auf der Grundlage der Kommissionsempfehlungen eine umfassende Reform des Aktienrechts sowie der Bilanzierungsvorschriften anschließen.
Die Bundesregierung dankt der Regierungskommission für ihre herausragende Arbeit. Der Dank gilt insbesondere dem Vorsitzenden, Herrn Prof. Dr. Theodor Baums, aber auch den Mitgliedern aus Wirtschaft, Gewerkschaften, Aktionärsvereinigungen, Wissenschaft und Politik, die in intensiven Beratungen einen breiten Konsens zur Reform des Unternehmensrechts erzielt haben. Die Bundesregierung wird den Abschlußbericht der Regierungskommission dem Deutschen Bundestag zuleiten. Die Empfehlungen der Kommission werden im Internet unter www.bundesregierung.de veröffentlicht.
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