Mitbestimmung – Deutschland muss abspecken

Viele der in Deutschland umfassend ausgebauten Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer werden den Bedingungen einer globalisierten Wirtschaft nicht mehr gerecht. So können sich europäische Unternehmen, die zu Hause nicht der Mitbestimmung unterliegen, künftig in Deutschland niederlassen, ohne den hiesigen Regeln unterworfen zu sein. Dadurch büßen heimische Unternehmen an Wettbewerbsfähigkeit ein. Denn nach deutschem Recht gegründete Firmen müssen auch künftig viel Geld – z.B. bei großen Unternehmen über 4 Millionen Euro für die Wahl der Arbeitnehmerseite im Aufsichtsrat – und Zeit in die Mitbestimmung investieren.

Auch an anderen Stellen muss in Zeiten des immer härteren Standortwettbewerbs darüber nachgedacht werden, ob man die deutschen Regelungen nicht auf das Niveau anderer Länder zurückführt. Beispielsweise ist in Deutschland der Betriebsrat eine reine Arbeitnehmervertretung. Ganz anders dagegen in Belgien, Dänemark, Frankreich, Irland und Luxemburg, wo dem Betriebsrat auch der Arbeitgeber oder sein Stellvertreter angehören. In Frankreich sitzt der Chef des Unternehmens oder sein Vertreter sogar dem Betriebsrat vor. Weiterhin beginnen in Deutschland, Lettland und der Slowakei die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer bei fünf Beschäftigten. In den meisten anderen EU-Staaten ist dies aber erst bei 20, 30 oder 50 Arbeitnehmern der Fall.

Horst-Udo Niedenhoff: Mitbestimmung im europäischen Vergleich, in: IW-Trends 2/2005

Bitte beachten Sie auch: Guido Glania, Jürgen Matthes: Multilateralismus oder Regionalismus? – Optionen für die Handelspolitik der Europäischen Union, IW-Analysen Nr. 11, Köln 2005, 100 Seiten, 14,80 Euro. Bestellung über Fax: (02 21) 49 81-4 45 oder im Internet unter: www.divkoeln.de

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