30 Jahre BAföG: eine Erfolgsstory mit Höhen und Tiefen!
Am 1. September jährt sich zum dreißigsten Mal der Tag des Inkrafttretens des Bundesgesetzes über individuelle Förderung der Ausbildung – kurz BAföG. „Die Ziele des BAföG waren 1971 eine Vision, sie sind es immer noch: Diesen Zielen näher zu kommen bleibt ein ständiger Auftrag und ist nach wie vor aktuell“, sagte der Präsident des Deutschen Studentenwerks (DSW), Prof. Dr. Hans-Dieter Rinkens, anlässlich dieses Datums.
„Kein anderer Bereich staatlicher Politik wurde im Verhältnis zu seinem Finanzvolumen in so starkem Umfang zur Haushaltskonsolidierung herangezogen wie das BAföG“, betonte Rinkens. Laut Aussage des Beirats für Ausbildungsförderung des Bundesbildungsministeriums wurden allein im Zeitraum 1981 bis 1983 Einsparungen im Umfang von mehr als 2 Mrd. DM vorgenommen. Diese Praxis wurde in den vergangenen dreißig Jahren nur zweimal durchbrochen: Im Herbst 1990 und im Frühjahr 2001. Beide Male wurden die BAföG-Mittel für Schüler und Studierende erheblich aufgestockt: 1990/91 und 2001/02 um jeweils über 1 Mrd. DM.
Die Modalitäten des BAföG wurden in 30 Jahren fast jährlich geändert. 1971 wurde das BAföG als reines Stipendium gewährt, bereits 1974 wurde ein – im Laufe der Jahre wachsender – Darlehensanteil eingeführt. Von 1983 bis 1990 wurde das BAföG ausschließlich auf zinslose Darlehen umgestellt. Seit 1990 wird es zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt. Für Ausnahmefälle über die Förderungshöchstdauer hinaus wurde 1996 ein verzinsliches Bankdarlehen eingeführt.
Durch den häufigen Wandel von Finanzierungsart und Förderungsvoraussetzungen war für die betroffenen Familien zu keinem Zeitpunkt die notwendige Stetigkeit und Verlässlichkeit erkennbar.
Trotz dieser Mängel war die Einführung des BAföG eine echte Innovation: Mit seiner Einführung im Jahr 1971 wurde zum ersten Mal ein Rechtsanspruch auf Förderung garantiert, der insbesondere Familien mit niedrigeren Einkommen zugute kam. Neben der Gewährleistung von Chancengleichheit war nun die Aktivierung von Bildungspotenzialen vorrangiges Ziel.
„Das BAföG war vor 30 Jahren bei der Bildungsreform wichtig und ist es noch heute, denn bedauerlicherweise nehmen laut OECD-Bericht Bildung auf einen Blick nur 28 Prozent der jungen Erwachsenen ein Studium auf, während es im Durchschnitt aller OECD-Mitgliedsstaaten 45 Prozent sind“, bedauerte der Präsident. „Eine unzureichende Studienfinanzierung darf kein Ausschlusskriterium bei der Studienentscheidung sein.“
„Die Diskussion um den OECD-Bericht und die Green-Card hat gezeigt, dass wir einen dringenden Bedarf an noch nicht erschlossenen Bildungsreserven haben“, so Rinkens weiter. „Deshalb hat eine staatliche Studienfinanzierung nicht nur für den Einzelnen, sondern für die gesamte Gesellschaft einen herausragenden Stellenwert.“ Fast drei Viertel der Geförderten (72 %) habe laut 16. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks erklärt, ohne BAföG nicht studieren zu können.
„Mit den Verbesserungen vom 1. April 2001 sind nunmehr weitere Schritte unternommen worden, um den Anteil der Kinder aus einkommensschwächeren Familien zu erhöhen“, sagte Rinkens. Ob diese Maßnahme greife, werde allerdings erst Ende des Jahres sichtbar. Er betonte aber nochmals, dass BAföG alleine nicht ausreiche, um mittelfristig die Zahl der Studierenden zu erhöhen und dem Bedarf des Arbeitsmarktes in Deutschland gerecht zu werden. „Garanten für die neuen Anforderungen einer Wissensgesellschaft und für kurze Studienzeiten sind eine sichere Studienfinanzierung, eine qualifizierte Studienberatung und grundsätzliche Studienreformen“, betonte der Präsident.
„Erfreulicherweise hat die Bundesregierung mit der Reform des BAföG in diesem Jahr einen wichtigen Schritt in Richtung Europa unternommen“, sagte Rinkens. Das DSW arbeitet derzeit im Rahmen des European Council for Student Affairs (ECStA) intensiv an der Entwicklung europäischer Standards für eine Studienfinanzierung. Weitere Ziele wie die „Verteilungsgerechtigkeit bei staatlichen Transferleistungen“ (in Deutschland: Familienleistungsausgleich) und die „Förderung der Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit der Studierenden“ müssten dabei im Vordergrund stehen.
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