Vereinbarung für weltweites Verbot gefährlicher Chemikalien
Das Bundeskabinett hat auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin das Ratifizierungsverfahren für das Übereinkommen zum Verbot gefährlicher Chemikalien, die sogenannte „POP-Konvention“, eingeleitet. Trittin rechnet damit, dass die Bundesrepublik das Übereinkommen noch vor dem Nachhaltigkeitsgipfel in Johannesburg im September 2002 ratifizieren wird. Trittin: „Das vereinbarte weltweite Verbot von Substanzen wie DDT und Dioxine ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer umfassenden Chemikaliensicherheit. Es ist ein großer Erfolg für den Umwelt- und Gesundheitsschutz. Die Bundesrepublik wird einer der ersten Staaten sein, die das Übereinkommen ratifizieren.“ Auf Initiative des Bundesumweltministers bewirbt sich Bonn um die Ansiedlung des Konventionssekretariats.
Die POP-Konvention (persistent organic pollutants — POPs) sieht ein weltweites Verbot der Herstellung und Verwendung von 12 der gefährlichsten Chemikalien vor. Dazu zählen 8 Pflanzenschutzmittel wie DDT sowie Dioxine, Furane, polychlorierte Biphenyle (PCB) und Hexachlorbenzol. Diese Stoffe zeichnen sich durch ihre Giftigkeit, Langlebigkeit und ihre Eigenschaft, sich in der Umwelt und der Nahrungskette anzureichern, aus. DDT darf auch künftig in begrenztem Umfang zur Bekämpfung der Malariamücke eingesetzt werden, da wirksame und bezahlbare Ersatzstoffe nicht in allen Ländern zur Verfügung stehen. Das Übereinkommen war im Mai in Stockholm unterzeichnet und im Rahmen des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) ausgehandelt worden.
Innerhalb der EU sind die Pflanzenschutzmittel unter den POPs seit langem verboten. Für andere Stoffe wie PCB und Dioxine gelten in Deutschland und der EU scharfe Bestimmungen und strenge Grenzwerte. Daher tragen nach Auffassung Trittins insbesondere die Entwicklungsländer die Hauptlasten bei der Umsetzung der Konvention. Sie bedürften der technischen und finanziellen Unterstützung durch die Industriestaaten, betonte er.
Bisher haben 104 Staaten und die EU das Übereinkommen unterzeichnet. Es tritt mit der Hinterlegung der 50. Ratifizierungsurkunde in Kraft. Damit ist in zwei bis drei Jahren zu rechnen. Gleichzeitig mit dem Stockholmer Übereinkommen wird das Protokoll zum Genfer Luftreinhalteabkommen betreffend persistenter organischer Schadstoffe ratifiziert.
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