RUB-Symposion: Banken im Visier des Steuerstrafrechts
RUB-Symposion für Praktiker und Doktoranden
Von Strafbarkeit, Durchsuchungen und Beschlagnahmen
Wen die Steuerfahnder einmal auf dem Kieker haben, den lassen sie so schnell nicht mehr los. Insbesondere, wenn Banken in das Visier des Steuerstrafrechts geraten, ergeben sich eine Reihe von Konsequenzen und offenen Fragen, die womöglich auch die Kunden eines Kreditinstituts betreffen. Prof. Dr. Roman Seer (Juristische Fakultät der RUB, Lehrstuhl für Steuerrecht) veranstaltet ein Symposion zu diesem Thema gemeinsam mit dem Deutschen Anwaltsinstitut e.V. und der Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Steuerrecht e.V. Am Freitag, 26. April 2002, sind Praktiker und Doktoranden eingeladen, sich über neue Entwicklungen in diesem Spannungsfeld zu informieren und darüber zu diskutieren (15.00 – 18.00 Uhr, Deutsches Anwaltsinstitut, Universitätsstr. 140, Uni-Tech-Center, 44799 Bochum – auf dem Campus der RUB). Die Medien sind herzlich willkommen, Programm s. u.
Steuerhinterziehung mit Hilfe der Banken
Die Behörden haben sich in den letzten Jahren auf Fälle von Steuerhinterzeihung fokussiert, bei denen Banken geholfen haben, unversteuertes Einkommen ins Ausland zu verlagern, z. B. nach Luxemburg oder in die Schweiz. Dieses Geldvermögen beläuft sich auf einen dreistelligen Milliardenbetrag. Das Symposion geht straf- und steuerrechtlichen Problemen nach, die damit verbunden sind. Ein Schwerpunkt liegt auf dem zum 1. Januar 2002 neu eingeführten Verbrechenstatbestand der gewerbs- und bandenmäßigen Steuerhinterziehung.
Vorträge und Podiumsdiskussion
Die eingeladenen Experten beschäftigen sich z. B. mit der Strafbarkeit der Bankangestellten sowie mit neuen Risiken, die sich für die Geldinstitute aus geänderten Steuerstrafgesetzen ergeben. Rechtsanwalt Dr. Wilhelm Krekeler (Dortmund) referiert über „Durchsuchung und Beschlagnahme bei Bank- und Kreditinstituten in Steuerstrafverfahren“, Rechtsanwalt Dr. Volker Weinreich (Bochum) beleuchtet „Die Verwertbarkeit von Ermittlungsergebnissen des Steuerstrafverfahrens für Besteuerungsverfahren der Bankkunden“. Als Teilnehmer der abschließenden Podiumsdiskussion (ab 18 h) konnten die Veranstalter Rechtsanwalt Stefan Helpertz von der Deutschen Bank in Düsseldorf sowie Oberstaatsanwalt Bernd Bienioßek aus Bochum gewinnen.
Weitere Informationen
Prof. Dr. Roman Seer, Juristische Fakultät der RUB, Lehrstuhl für Steuerrecht, GC 8/137, Tel. 0234/32-28269, Fax: 0234/32-14614, E-Mail: LS.Seer@jura.ruhr-uni-bochum.de
Programm
15.00 Uhr, Begrüßung und Einführung, Prof. Dr. Roman Seer
15.10 Uhr, Oberregierungsrat Stefan Rolletschke, „Die Strafbarkeit von Bankangestellten nach § 370 AO“
15.40 Uhr, Rechtsanwalt Frank Heerspink (Düsseldorf), „§ 370a AO – Neue steuerstrafrechtliche Risiken der Banken“
16.10 – 17.00 Uhr, Diskussion, Pause
17.00 Uhr, Rechtsanwalt Dr. Wilhelm Krekeler (Dortmund), „Durchsuchung und Beschlagnahme bei Bank- und Kreditinstituten in Steuerstrafverfahren“
17.30 Uhr, Rechtsanwalt Dr. Volker Weinreich (Bochum), „Die Verwertbarkeit von Ermittlungsergebnissen des Steuerstrafverfahrens für Besteuerungsverfahren der Bankkunden“
18.00 – 18.30 Uhr, Podiumsdiskussion
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