Förderung erneuerbarer Energien wird verbessert

Neue Konditionen für das Marktanreizprogramm ab 2004

Das Bundesumweltministerium verbessert die Förderung des Marktzugangs für erneuerbare Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms (MAP). Ab 2004 gelten neue Förderrichtlinien, die der gestiegenen Nachfrage nach Fördergeldern Rechnung tragen. Zudem wird der Kreis der Antragsberechtigten erweitert. Künftig können neben privaten Nutzern auch Kommunen, kommunale Einrichtungen und Kirchen Anträge im Rahmen des MAP stellen. Freiberuflich Tätige sowie kleine und mittlere Unternehmen können die Richtlinie aber erst nach der Genehmigung durch die EU-Kommission nutzen.

Die neuen Richtlinien gelten bis Ende 2006. Das Marktanreizprogramm wird gespeist aus den Ökosteuereinnahmen, die bei der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien anfallen. Im nächsten Jahr stehen dafür 200 Millionen Euro (nach 190 Mio. Euro in 2003) zur Verfügung. Die Mittel werden bis 2006 kontinuierlich auf 230 Mio. Euro erhöht. Im Rahmen dieses Programms fördert der Bund den stärkeren Einsatz erneuerbarer Energien durch Zuschüsse oder Teilschulderlasse, mit denen zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vorzeitig teilweise getilgt werden.

Mit Zuschüssen werden bei der Errichtung Solarkollektoranlagen, Photovoltaikanlagen für Schulen und Universitäten sowie Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse gefördert. Die Anträge bearbeitet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Biogasanlagen, große Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse, Wasserkraftanlagen und Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie werden im Rahmen der Richtlinie von der KfW mit Darlehen und von der Bundesregierung mit Teilschulderlassen gefördert.

Das zentrale Ziel des Marktanreizprogramms ist es, durch Investitionsanreize den Absatz von Technologien der erneuerbaren Energien im Markt zu stärken und dazu beizutragen, dass deren Kosten gesenkt und deren Wirtschaftlichkeit verbessert wird. Bundesumweltminister Jürgen Trittin: “Mit den neuen Förderrichtlinien stärken wir die Investitionsanreize und schaffen Investitionssicherheit. Von der Erweiterung der Antragsberechtigten im kommunalen Bereich erwarte ich Impulse für den Ausbau der erneuerbaren Energien.”

Hinweis: Die neuen Richtlinien werden morgen im Bundesanzeiger 234 veröffentlicht. Sie sind im Internet (www.bmu.de) abrufbar. Förderanträge sind ebenfalls über Internet (www.bafa.de oder www.kfw.de) zu erhalten.

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