Dienstrechtsreform endgültig beschlossen

Bulmahn: „Der Weg für die Hochschulen der Zukunft ist jetzt frei“

Der Bundesrat hat heute in Berlin abschließend der großen Hochschulreform zugestimmt. Sowohl das geänderte Hochschulrahmengesetz (HRG), als auch das Professorenbesoldungsreformgesetz (ProfBesRefG) können nun im Januar 2002 in Kraft treten. Die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Edelgard Bulmahn, erklärte dazu heute in Berlin: „Damit ist der Weg frei für eine neue Hochschule der Zukunft! Eine Hochschule, in der Professorinnen und Professoren nach Leistung bezahlt werden, eine Hochschule, die aus einem starren und bürokratischen Korsett befreit wird und die attraktiv ist für innovative Nachwuchswissenschaftler aus dem In- und Ausland.“

Bulmahn weiter: „Mit dem neuen Dienstrecht verwirklichen wir eine grundlegende und zukunftsweisende Reform für die Hochschulen in Deutschland. Vor allem geben wir einen starken Anreiz dafür, dass unsere besten Köpfe nicht mehr ins Ausland abwandern, sondern unsere Hochschulen im 21. Jahrhundert aktiv gestalten.“

Bund und Länder hatten sich im Vorfeld im Vermittlungsausschuss darauf geeinigt, dass künftig, wie im Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vorgesehen, kein Cent weniger für die Professorenbesoldung ausgegeben wird. Gleichzeitig sieht der Kompromiss eine flexible Obergrenze für das Personalbudget vor.

Auch für die neuen Juniorprofessuren ist der Weg nun frei. Die Bundesregierung unterstützt die Länder bei der Einrichtung der ersten 3.000 Juniorprofessuren mit rund 180 Millionen Euro kräftig. Die Resonanz der Hochschulen auf dieses Programm ist überwältigend. Mehr als 50 Universitäten haben sich bereits heute bundesweit um Fördermittel beworben.

Die wesentlichen Neuerungen der Reform sind:

  • Das Reformpaket besteht aus zwei Gesetzentwürfen: Das 5. Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes und das Professorenbesoldungsreformgesetz.
  • Die Professorinnen und Professoren werden in Zukunft nach Leistung bezahlt. Das Anfangsgehalt wird in Zukunft ausgehandelt. Zu dem Mindestgehalt von 7.283 Mark (W 2) und 8.844 Mark (W 3) kommt ein individuell mit der Hochschule verhandelter und vereinbarter variabler Gehaltsbestandteil hinzu, der sich unter anderem aus der Bewertung von Leistung in Lehre und Forschung oder der Studienbetreuung zusammensetzt. Das Mindestgehalt ist deshalb nicht gleich zusetzen mit einem Eingangsgehalt der künftigen Professorinnen und Professoren.
  • Für Professoren wird es künftig die zwei Besoldungsgruppen W 2 und W 3 geben. Sie können sowohl an den Fachhochschulen als auch an Universitäten eingerichtet werden. Damit werden die Fachhochschulen den Universitäten hinsichtlich der Besoldungsmöglichkeiten gleichgestellt. Neu eingeführt wird die Juniorprofessur mit der Besoldungsgruppe W 1.
    • Besoldungsgruppe W1: EUR 3.260 (1. bis 3. Jahr), DM 6.376
    • Besoldungsgruppe W1: EUR 3.526 (4. bis 6. Jahr), DM 6.896
    • Besoldungsgruppe W1 plus Sonderzuschlag: EUR 326, DM 637
    • Besoldungsgruppe W2: EUR 3.724, DM 7.283
    • Besoldungsgruppe W3: EUR 4.522, DM 8.844
  • Bereits jetzt tätige Professorinnen und Professoren können entscheiden, ob sie in das neue System wechseln oder im bestehenden bleiben wollen.
  • Um sicher zu stellen, dass die Reform insgesamt nicht zu einer Besoldungskürzung führt, wird das bisherige Personalbudget garantiert. Darüber hinaus erhalten die Länder die Möglichkeit, den Besoldungsdurchschnitt für die Besoldung der Professoren um durchschnittlich jährlich bis zu 2% zu überschreiten, insgesamt jedoch höchstens bis zu 10%. Dieser Handlungsspielraum dient dazu, die Anwerbung von Spitzenkräften aus Industrie und Ausland zu finanzieren oder strukturelle Verbesserungen im Verhältnis von Fachhochschulen und Universitäten vorzunehmen. (für weitere Details siehe Bundestagsdrucksache 14/7777)
  • Die Einführung der Juniorprofessur ermöglicht, dass junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler – wie international üblich – bereits mit Anfang 30 selbständig und unabhängig lehren und forschen können.
  • Die Juniorprofessur ist auf eine maximale Dauer von sechs Jahren angelegt. Sie soll in Zukunft die Regelvoraussetzung für eine Universitätsprofessur sein. Alternative Wege für eine Berufung auf eine Universitätsprofessur wie z. B. die Tätigkeit an einer ausländischen Uni oder in der Wirtschaft wird es aber auch künftig geben. Die Habilitation wird im Berufungsverfahren keine Rolle mehr spielen. Diejenigen, die jetzt an einer Habilitationsschrift arbeiten oder sie beginnen wollen, haben aber aufgrund einer Übergangsregelung bis zum 1. Januar 2010 noch die Möglichkeit, Habilitationsverfahren abzuschließen. Diese Leistungen, die die jungen Nachwuchsforscher jetzt erbringen, zählen selbstverständlich auch in Zukunft.

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Pressereferat (LS 13) Pressemitteilung

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