Zweites Unternehmergespräch erfolgreich

Nicht ohne zu diskutieren und nachzufragen verließen gestern, am 05. Februar 2002, Unternehmer, mögliche zukünftige Unternehmer, also Studenten, Vertreter von Banken und Angehörige der Hochschule Wismar, den Hörsaal, in dem das zweite Unternehmergespräch an der Hochschule Wismar stattfand. Aktuelle Themen und Schlagworte wie Verbraucherschutz und Kreditvergabepraxis hatten Interessenten trotz der Abendstunde auf den prüfungsbedingt ruhigen Campus gelockt.

Der erste Referent, Prof. Dr. jur. Peter Kiel gab in seinem Vortrag einen Überblick über die seit dem 1.1.2002 geltenden neuen gesetzlichen Regeln für die Gewährleistung des Verkäufers bei Mängeln des verkauften Gegenstandes. In Umsetzung europarechtlicher Vorgaben hat der deutsche Gesetzgeber die seit über 100 Jahren gültigen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches modernisiert und dabei – insbesondere zum Schutz von Verbrauchern – dem Käufer verbesserte Rechte eingeräumt. So wurde u.a. die Gewährleistungsfrist, innerhalb der ein Verkäufer Mängel an dem Kaufgegenstand beseitigen oder die Ware gegen Rückzahlung des Kaufpreises sogar zurücknehmen muss, von 6 Monaten auf 2 Jahre verlängert. Prof. Kiel wies die anwesenden Unternehmensvertreter vor allem auf die nach neuem Recht bestehenden Möglichkeiten und Grenzen der vertraglichen Gestaltung sowie auf das Erfordernis hin, bestehende allgemeine Vertragsbedingungen umgehend den geänderten Regeln anzupassen.

Einem nicht minder aktuellen Thema widmete sich das zweite Referat des Abends: Prof. Dr. rer. pol. Jost W. Kramer beschrieb die Auswirkungen, die die zukünftigen Eigenkapitalregeln für Kreditinstitute („Basel II“) auf die Kreditvergabepraxis von Banken und Sparkassen haben werden. Prof. Kramer machte deutlich, dass der durch „Basel II“ ausgelöste Zwang sowie das betriebswirtschaftliche Eigeninteresse der Banken zur individuellen und objektiven Bewertung des mit einer Kreditgewährung verbundenen Risikos zu einer auf den jeweiligen Einzelfall bezogenen Ermittlung des angemessenen Kreditzinssatzes führen wird: Gute Kunden (also solche mit geringem Kreditrisiko) werden niedrigere Zinsen für ihre Kredite zu zahlen haben, schlechte Kunden dagegen deutlich höhere. An Beispielen aus der Bankpraxis verdeutlichte Prof. Kramer, nach welchen Kriterien und mit welchen Methoden die Kreditwirtschaft künftig im Rahmen des sog. Unternehmensratings das individuelle Kreditrisiko eines Kunden ermitteln wird. Dabei wird in Zukunft insbesondere eine stärkere Offenlegung unternehmerischer Planung und Strategie gegenüber den kreditgewährenden Banken erforderlich werden.

So manchem fielen nach den Vorträgen noch weitere Fragen ein, die die Referenten während eines abschließenden Imbiss in kleineren Kreisen gern und umfassend beantworteten. Erste Hinweise auf mögliche Themen für ein folgendes drittes Unternehmergespräch wurden dabei gegeben. Weitere Vorschläge aber auch Rückfragen zur Veranstaltung richten Sie bitte direkt an Prof. Kiel, Tel.: (0381) 753 655 bzw E-Mail:  p.kiel@w.hs-wismar.de.

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Dipl.-Ing. Kerstin Baldauf idw

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