Niedrigenergiehäuser und Energiepässe bei Neubauten jetzt Pflicht

Im Zusammenhang mit der zum 1. Februar 2002 in Kraft getretenen neuen Energieeinsparverordnung hat der Bundesrat auch der ergänzenden “Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Energiebedarfsausweis” der Bundesregierung zugestimmt.

Bundesminister Dr. Werner Müller: “Die Bürger werden durch die Energieeinsparstrategie der Bundesregierung deutlich von Energiekosten entlastet. So verringert die neue Energieeinsparverordnung den Energiebedarf im Neubaubereich um etwa 30 %. Es werden zusätzlich verstärkt Energieeinsparpotentiale im Gebäudebestand mobilisiert (nachträgliche Wärmedämmung und Austausch etwa 2 Millionen vor Oktober 1978 in Betrieb genommener, ineffizienter Heizkessel). Außerdem wird durch verbraucherfreundlich gestaltete Energiebedarfsausweise die Energietransparenz von Gebäuden für Eigentümer, Mieter und den Immobilienmarkt erhöht. Damit werden zusätzlich Anreize zur Verbesserung der energetischen Qualität der Gebäude – z.B. bei anstehenden Modernisierungen – geschaffen. Insgesamt hat diese Bundesregierung jetzt längerfristig verlässliche Weichen gestellt für mehr Energieeffizienz in diesem bedeutenden Energieverbrauchssektor; immerhin entfällt etwa ein Viertel des Primärenergieverbrauchs unserer Volkswirtschaft auf die Gebäudeheizung und Warmwasserbereitung.”

Für Neubauten, das heißt für Gebäude, für die der Bauantrag ab 1. Februar 2002 gestellt wird, und in bestimmten Fällen auch bei wesentlichen Änderungen bestehender Gebäude müssen künftig Energiebedarfsausweise (für Wohn- und andere Gebäude mit ,normalen’ Innentemperaturen) und Wärmebedarfsausweise (für Gebäude mit nutzungsbedingt niedrigen Innentemperaturen) mit den wichtigsten energetischen Kennwerten ausgestellt werden. Die Muster der Energiepässe und ihre Erläuterungen wurden in Bezug auf Lesbarkeit und Verständlichkeit bewusst einfach und verbraucherfreundlich gestaltet. Sie werden in anschaulicher Weise die wesentlichen energetischen Kennwerte des Gebäudes, insbesondere den Heiz- bzw. Endenergiebedarf und den Primärenergiebedarf ausweisen. Bei diesen Daten handelt es sich im wesentlichen um die Ergebnisse der Berechnungen, die künftig im Rahmen der Energieeinsparverordnung ohnehin durchzuführen sind, so dass kein nennenswerter zusätzlicher Aufwand erforderlich ist.

Mit ihrer Strategie zur Energieeinsparung leistet die Bundesregierung einen nachhaltigen Beitrag zur Energieversorgungssicherheit, zur Ressourcenschonung und zum Klimaschutz sowie nicht zuletzt zur Senkung der Betriebskosten und damit zur Entlastung des Geldbeutels der Energieverbraucher. Die Energieeinsparverordnung hat die Bundesregierung im Zusammenwirken mit über 100 Fachverbänden der Wirtschaft, zahlreichen wissenschaftlichen Instituten und der technischen Normung sowie mit Zustimmung der Bundesländer erarbeitet.

Die Texte der Verwaltungsvorschrift (einschl. des Musters des Energiebedarfsausweises) sowie der Energieeinsparverordnung können unter http://www.bmwi.de abgerufen werden.

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