Industrielle Arbeitskosten – Ein Viertel vom Staat verordnet

Davon sind 25,2 Prozent durch den Gesetzgeber verursacht – angefangen von den Sozialbeiträgen über die Feiertage bis hin zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Zu diesem Ergebnis kommt das Institut der deutschen Wirtschaft Köln in seiner Fortschreibung der Arbeitskostenstatistik des Statistischen Bundesamts für das Jahr 2006.

In Ostdeutschland stiegen die industriellen Arbeitskosten ebenfalls um 2,0 Prozent auf 35.290 Euro je Vollzeitbeschäftigten. Dort entfällt mit 27,1 Prozent zwar ein etwas größerer Anteil auf die staatlich verordnete Zusatzkostenlast als im Westen, doch ist Arbeit im Osten Deutschlands nach wie vor gut ein Drittel billiger.

Christoph Schröder: Die Arbeitskosten der deutschen Wirtschaft,
in: IW-Trends 2/2007

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