In 69 deutschen Städten stehen Fahrverbote für Dieselstinker unmittelbar bevor
Nach Informationen der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) stehen in 69 deutschen Städten Fahrverbote für ungefilterte Diesel-Pkw und Nutzfahrzeuge unmittelbar bevor. Praktisch in allen deutschen Ballungsgebieten drohen spätestens ab dem 1. Januar 2008 zumindest temporäre Fahrverbote für Dieselstinker. 21 dieser Kommunen haben bereits die Details ihrer geplanten Umweltzonen veröffentlicht, fast wöchentlich folgen nun die Nachzügler. „Mit drei Jahren Verzögerung tritt der Schutz vor gesundheitsschädlichem Dieselruß endlich auch in Deutschland in Kraft. Andere europäische Staaten wie die Schweiz, Großbritannien, Schweden und Italien waren uns leider einmal mehr voraus „, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. (Eine Auflistung der 69 Städte mit Luftreinhalte-, Aktions- und Maßnahmeplänen findete sich unter http://www.env-it.de/luftdaten/download/public/html/Luftreinhalteplaene/uballl.htm).
Nach Beobachtungen der DUH rechnet bisher nur eine Minderheit der Diesel-Pkw-Halter mit Fahrverboten. „Fakt ist: Ab dem 1. Januar 2008 heißt es für viele Dieselstinker: 'Wir müssen draußen bleiben'“, erklärte Jürgen Resch. Die vor allem in diesem Frühjahr losgetretene Debatte über Ausnahmen für praktisch alle Altfahrzeuge habe offensichtlich dazu geführt, dass viele irrtümlich glauben, um Fahrverbote herumkommen zu können. Zur Einhaltung der Feinstaub-Grenzwerte müssten die Kommunen deshalb sehr gezielt Dieselfahrzeuge mit hohen Rußpartikel-Emissionen stoppen. Die DUH werde andernfalls über Musterklagen unsinnige Ausnahmen von den Fahrverboten kurzfristig aufheben lassen, kündigte Resch an.
Vom derzeitigen Altbestand an ca. 9 Mio. ungefilterten Diesel-Pkw haben nach einer Recherche der DUH von Januar bis Juli 2007 nur knapp drei Prozent (ca. 250.000 Pkw) ihr Fahrzeug mit einem Diesel-Partikelfilter nachgerüstet. Als Grund für die viel zu geringe Nachrüstquote macht die DUH auch die Unsicherheit über die Qualität der verschiedenen Nachrüstsysteme aus, die leider weder bei der Zulassung noch im Betrieb staatlicherseits überprüft werde.
Die DUH veröffentlicht daher erstmals auszugsweise die Ergebnisse zweier vom TÜV Süd in Garching vorgenommener Produktvergleiche für Nachrüst-Dieselpartikelfilter. Getestet wurden jeweils fünf unterschiedliche Nachrüstsysteme für den Audi A6 2.5 TDI sowie den VW Golf TDI. Im Ergebnis zeigen sich dramatische Qualitätsunterschiede: Während die drei Marken-Nachrüstsysteme (HJS, Twintec sowie Audi- bzw. VW-Original-Nachrüstfilter) die vom Gesetzgeber vorgeschriebene 30%-Minderungsquote mit Werten zwischen 48 bis 70 Prozent deutlich übererfüllten, scheiterte das BOSAL-System mit einer Partikelminderung von nur 21% (Audi) bzw. 29% (VW) sowie der GAT Eurokat mit nur 18% (Audi) bzw. 20% (VW) Partikelminderung. In der Bewertung des TÜV Süd schreiben die Prüfer: „Die Systeme von Bosal und GAT Eurokat erfüllen nicht die gesetzlich festgelegten Partikelgrenzwerte, die zum Erreichen der Partikelminderungsstufe PM 2 vorgeschrieben sind. Die Partikelgrenzwerte werden überschritten und die vorgeschriebene Partikelminderung von mind. 30% wird nicht erreicht.“
Die DUH fordert das Kfz-Handwerk deshalb auf, bis zur Einführung einer funktionierenden Kontrolle von Partikelminderungssystemen durch die zuständigen Behörden nur solche Systeme zu verbauen, deren Wirksamkeit bei unabhängigen Tests bestätigt wurde. Erfreulicherweise erfüllten offensichtlich alle Marken-Nachrüstsysteme die gesetzlichen Mindestvorschriften. Die steuerliche Förderung der Nachrüstung führe jedoch dazu, dass offensichtlich Trittbrettfahrer Billigsysteme auf den Markt bringen, die nur über eine unzureichende Wirksamkeit verfügen.
Resch: „Seit der Entscheidung über die steuerliche Förderung der Nachrüstung von Dieselpartikelfiltern (DPF) ist der Weg frei für die nachträgliche Reinigung von vielen Millionen Diesel-Pkw auf deutschen Straßen. Leider hat die Politik jedoch darauf verzichtet, gleichzeitig eine Kontrolle der Wirksamkeit dieser Filtersysteme zu beschließen.“ Die DUH fordert deshalb sowohl die Überprüfung von Partikelminderungssystemen durch die zuständigen Behörden vor der Zulassung als auch die Aufnahme der Messung der Partikelemissionen als Standardprogramm bei der routinemäßigen Abgasuntersuchungen (AU).
Die dafür notwendige Prüftechnologie ist fertig entwickelt.
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