Deutsche Energie-Agentur informiert: Marktanreizprogramm Erneuerbare Energien fördert wieder Biogas

Am 23. März 2002 treten neue Förderrichtlinien des Marktanreizprogramms für Erneuerbare Energien in Kraft. Auf diese Neufassung des Programms aus dem Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie einigte sich ein von der Deutschen Energie-Agentur (dena) koordinierter Arbeitskreis. Neben dem Wirtschaftsministerium sind dort die Bundesministerien für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft sowie für Bildung und Forschung vertreten.

Biogas-Anlagen mit einer Leistung bis zu 70 kW elektrisch erhalten nun einmalig 15.000 EUR aus dem staatlichen Fördertopf – und zwar als Teilschulderlass von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Auch wer feste Biomasse in automatisch beschickten Anlagen verfeuert, kann eine höhere Förderung bekommen: 55 EUR je kW und mindestens 1.500 EUR, wenn die Anlage einen Kesselwirkungsgrad von 90 % hat. Für Anlagen über 100 kW gibt es ebenfalls einen KfW-Teilschulderlass in Höhe von 55 EUR je kW; maximal werden 250.000 EUR gezahlt. Auch für Sonnenenergie zahlt das Marktanreizprogramm nun mehr: Solarthermische Anlagen erhalten 92 EUR pro Quadratmeter Kollektorfläche. Das sind 5 EUR pro Quadratmeter zusätzlich.

„Diese neuen Konditionen sind wichtig, um Investoren einen größeren Anreiz zu bieten und damit den Branchen rund um die Erneuerbaren Energien einen zusätzlichen wirtschaftlichen Impuls zu geben“, sagte dena-Geschäftsführer Stephan Kohler. „Denn sie garantieren, dass die im laufenden Haushaltsjahr verfügbaren Mittel für die Förderung Erneuerbarer Energien, insgesamt 200 Mio. EUR, ab sofort wieder gezahlt werden können.“ Die neuen Förderrichtlinien waren notwendig geworden, nachdem das Marktanreizprogramm im Juli 2001 wegen zu hoher Nachfrage kurzfristig ausgesetzt werden musste. Bereits Anfang des Jahres sind die Mittel um 100 Mio. EUR erhöht worden.

Das seit Herbst 1999 bestehende Marktanreizprogramm zugunsten Erneuerbarer Energien ist neben dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine der wichtigsten Maßnahmen zur Förderung der Erneuerbaren Energien in Deutschland. Das EEG garantiert den Produzenten von Strom aus regenerativen Energiequellen einen Mindestpreis für diesen Strom. Finanziert wird dieser über eine Umlage auf den Stromverbrauch von durchschnittlich rund 0,25 Cent/kWh. Das Marktanreizprogramm hingegen fördert die Erneuerbaren Energien mit staatlichen Mitteln aus dem Aufkommen der Ökosteuer. Da die Ökosteuer auf den Endenergieverbrauch erhoben wird, berücksichtigt sie die Erneuerbaren Energien nicht. Um mit der Steuer dennoch die umweltfreundliche Energieproduktion zu begünstigen, fließt ein Teil der Einnahmen in das Marktanreizprogramm für Erneuerbare Energien.

„Da über die schrittweise Erhöhung der Ökosteuer die Staatseinnahmen ansteigen, sollte im Zuge der jährlichen Haushaltsverhandlungen das Marktanreizprogramm in gleichem Umfang aufgestockt werden“, sagte Kohler. Außerdem sei es erforderlich, das Programm kontinuierlich an veränderte Markt- und Haushaltsbedingungen anzupassen. Aufgabe der Deutschen Energie-Agentur sei es, in diesem Zusammenhang weiterhin für einen Ausgleich zwischen den beteiligten Bundesministerien zu sorgen und die Förderung der Erneuerbaren Energien aktiv zu begleiten.

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Katrin Evers ots

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