
Neue Förderrichtlinien für das Marktanreizprogramm zugunsten erneuerbarer Energien

Am Samstag, den 23. März 2002, treten neue Förderrichtlinien für das Marktanreizprogramm zugunsten erneuerbarer Energien des BMWi mit verbesserten Förderkonditionen bei Solarkollektoren und Biomasseanlagen in Kraft. Hiermit – und unter Berücksichtigung der Förderung im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) – hat das BMWi klar die Weichen gestellt für einen kräftigen Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland. Die neuen Förderrichtlinien kommen für Anträge zur Anwendung, die ab dem Tag nach ihrem Inkrafttreten beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingehen.
Die Änderungen im Überblick Für die beim BAFA zu beantragenden Zuschüsse:
- Der Zuschuss bei Solarkollektoren beträgt künftig 92 ? / m2 Kollektorfläche.
- Der Zuschuss bei automatisch beschickten Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse bis 100 kW Wärmeleistung (z.B. Holzpelletheizkessel) beträgt künftig
- 55 ? / kW Nennwärmeleistung,
- mindestens 1500 ? bei Anlagen mit einem Kesselwirkungsgrad von mind. 90 %.
Für die bei der KfW über die Hausbanken zu beantragenden Förderdarlehen:
- Der Teilschulderlass bei Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse über 100 kW Wärmeleistung beträgt künftig
- 55 ? / kW Nennwärmeleistung,
- höchstens 250.000 ? je Einzelanlage. · Bei Biogasanlagen bis zu einer Leistung von 70 kW elektrisch werden wieder Teilschulderlasse gewährt. Der Teilschulderlass beträgt künftig 15.000 ? je Anlage.