Förderung für erneuerbare Energien verbessert
Die Bundesregierung hat die Förderung der erneuerbaren Energien weiter verbessert und günstigere Bedingungen für die Errichtung von Anlagen zur Energieerzeugung aus regenerativen Energien geschaffen. Für die Förderung dieser Anlagen stellt der Bund in diesem Jahr 190 Millionen Euro zur Verfügung. Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger sind am Wochenende neue Foerderrichtlinien des Marktanreizprogramms in Kraft getreten. Bundesumweltminister Jürgen Trittin: „Der kräftige Ausbau der erneuerbaren Energien ist ein zentraler Baustein der von Rot-Grün eingeleiteten Energiewende. Davon profitieren das Klima, die Wirtschaft und die Beschäftigten. Aufgabe der Bundesregierung ist es, geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen. Die verbesserten Konditionen werden einen neuen Schub für die erneuerbaren Energien bringen.“
Mit dem Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien fördert die Bundesregierung die Errichtung von Solarkollektoren für die Warmwassererzeugung oder die Raumheizung, Biomasseheizungen etwa zur Verfeuerung von Holzpellets, Photovoltaikanlagen auf Schulen, die Energiegewinnung aus Erdwärme sowie die Erzeugung von Strom und Wärme in Biogasanlagen und Biomasse-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK). Dieses Programm wird aus dem Aufkommen der Ökosteuer finanziert.
Die neuen Richtlinien wurden zusammen von den Bundesministerien für Wirtschaft, Umwelt, Verbraucherschutz und Finanzen sowie der Deutschen Energieagentur erarbeitet. Biogasanlagen werden neu in das Programm aufgenommen und erhalten bis zu einer Groesse von 70 Kilowatt 15.000 Euro je Anlage. Für die Errichtung einer Solaranlage zur Warmwassergewinnung, Raumheizung oder Prozesswärmeerzeugung wird der Foerderbetrag auf 92 Euro je Quadratmeter Kollektorfläche erhöht. Automatisch beschickte Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse (etwa Holzpellets oder Hackschnitzel) erhalten 55 Euro je installiertem Kilowatt Leistung, Anlagen mit einem Kesselwirkungsgrad von mindestens 90 Prozent sogar mindestens 1.500 Euro je Anlage. Anträge auf Zuschüsse und zinsverbilligte Darlehen können bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden.
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