Wie setze ich die neue Gefahrstoffverordnung effektiv um?
Die neue Gefahrstoffverordnung lag seit Mai 2003 den beteiligten Stellen im Entwurf vor, um mögliche Maßgaben und Ideen noch nachzubessern, zum 01. Januar 2005 trat sie dann in Kraft. Sie ist schlanker und allgemein gehaltener.
Ähnlich wie bei Einführung der Betriebssicherheitsverordnung ist auch hier wieder mit allgemeinen Unsicherheiten in den deutschen Betrieben zu rechnen – und das muss nicht sein!
Welche Änderungen sich konkret ergeben und wie man im Betrieb darauf reagieren muss, lernen Sie auf einem neuen eintägigen Praxisseminar „Die neue Gefahrstoffverordnung“ kennen, das das Haus der Technik am 24. Oktober 2007 in Essen anbietet. Erfahren Sie auch, wie Sie die neuen Maßgaben richtig und erfolgreich interpretieren können.
Besonderer Schwerpunkt des Praxisseminars stellt die Maßgaben an den
Brand- und Explosionsschutz dar.
Ein renommierter Sicherheitsingenieur führt durch die Veranstaltung.
Die neue Gefahrstoffverordnung verpflichtet in seinem Paragraphen 7 auch eine stoffbezogene Gefährdungsbeurteilung, in der insbesondere auf neue spezielle Aspekte einzugehen ist. Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen worden sind.
Dabei hat der Arbeitgeber zunächst festzustellen, ob die Beschäftigten Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchführen oder ob Gefahrstoffe bei diesen Tätigkeiten entstehen oder freigesetzt werden. Ist dies der Fall, so hat er alle hiervon ausgehenden Gefährdungen für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten unter den neun Gesichtspunkten zu beurteilen.
Das HDT bietet daher einen Tag später, am 25. Oktober 2007, das Seminar „Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation nach Gefahrstoffverordnung“
an. Neben den rechtlichen Grundlagen werden die zu beurteilenden Faktoren dargestellt und erläutert und deren effektive Dokumentation besonders angesprochen.
Information
Nähere Informationen finden Interessierte beim Haus der Technik e.V.
unter Tel. 0201/1803-1 (Frau Ramzi), Fax 0201/1803-346 oder direkt unter http://www.hdt-essen.de/htd/veranstaltungen/W-H050-10-237-7.html
bzw.
http://www.hdt-essen.de/htd/veranstaltungen/W-H050-10-241-7.html
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