Über 99 Prozent der tierischen Lebensmittel halten zulässige Rückstandsmengen ein

Fleisch, Milch und Honig enthalten nur selten unzulässige Rückstandsmengen aus Tierarzneimitteln, sonstigen pharmakologisch wirksamen Substanzen, Schwermetallen oder langlebigen Organochlorverbindungen. 2007 wies nicht einmal jede 400.

Probe tierischer Herkunft Rückstandsgehalte oberhalb der gesetzlichen Normen auf. Nach Abzug der Proben, in denen auch natürlicherweise im Tierkörper vorkommende Stoffe nachgewiesen wurden, war nur etwa jede 600. Probe zu beanstanden. Zu diesem Ergebnis kommt der „Jahresbericht 2007 zum Nationalen Rückstandskontrollplan für Lebensmittel tierischen Ursprungs“, den das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit heute in Berlin vorgestellt hat.

Im Jahr 2007 wurden in Deutschland 430.450 Untersuchungen an 50.506 Proben von Tieren oder tierischen Erzeugnissen durchgeführt. Weiterhin wurden fast 250.000 Tiere mittels eines Schnelltests auf antibakteriell wirksame Stoffe untersucht. Insgesamt wurde auf 660 Stoffe geprüft. Bei den Untersuchungen werden sowohl unverarbeitete tierische Lebensmittel wie auch Proben lebender Tiere analysiert. Die im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans von den Bundesländern erhobenen Daten werden vom BVL ausgewertet und für die Berichterstattung an die Europäische Kommission zusammengestellt.

RINDER, SCHWEINE
Die Belastung von Rindern und Schweinen mit unzulässigen Rückstandsmengen lag bei 0,3 %. In 57 Fällen wurden bei beiden Tierarten Stoffe mit hormoneller Wirkung gefunden. Die Anwendung dieser zum Teil auch natürlicherweise im Tier vorkommenden oder über Schimmelpilze im Futtermittel in das Tier gelangenden Stoffe ist verboten. Hinweise auf eine illegale Behandlung waren allerdings in keinem Fall zu finden.

Das seit 1994 in der Tierhaltung verbotene Antibiotikum Chloramphenicol wurde in 0,06 Prozent der Rinderproben (2 von 3.382 Proben) nachgewiesen. Außerdem gab es Einzelbefunde bei den nicht zugelassenen entzündungshemmenden Stoffen Phenylbutazon und Flunixin sowie Acepromazin, einem Beruhigungsmittel, und Lasalocid, einem Antiparasitikum.

Bei ca. jeder 1.000. Probe waren die zulässigen Höchstgehalte von Antibiotika überschritten. Über 10.000 Proben wurden mit spezifischen Analysemethoden untersucht. Bei den mittels Dreiplatten-Schnelltest auf diese Stoffgruppe untersuchten Proben waren 0,16 Prozent (395 von 244.286 Proben) positiv. Bei einem Schwein wurde der zulässige Höchstgehalt des Beruhigungsmittels Azaperon überschritten.

Auf Kontaminanten wurden 31 von insgesamt 4.287 untersuchten Proben (0,7 %) positiv getestet. In 23 Nieren und einer Leberprobe von insgesamt 775 Proben (3,1 %) wurde Quecksilber oberhalb der seit 2005 festgelegten Höchstmenge gefunden. Außerdem wurden einmal Blei, sechsmal Cadmium und einmal Dioxine nachgewiesen.

GEFLÜGEL
0,05 % von den insgesamt 6.250 getesteten Geflügelproben waren mit Rückständen in unzulässiger Höhe belastet. In einer von 130 Putenproben wurde Diclazuril, ein Mittel gegen Parasiten (Kokzidien) in Fleisch und Leber nachgewiesen. Außerdem wurde in einer von 242 Proben in der Leber Enrofloxacin und in einer von 192 Proben im Fleisch Doxycyclin gefunden. Beide Stoffe besitzen eine antibakterielle Wirkung.
SCHAFE, PFERDE, KANINCHEN, WILD
536 Proben von Schafen, 90 Proben von Pferden, 12 Proben von Kaninchen und 213 Wildproben wurden untersucht. Bei Schafen wurde in einem Fall infolge einer Futtermittelkontamination Taleranol im Urin ermittelt. Bei sechs von 31 auf Schwermetalle untersuchten Schafproben (19,35 %) wurden Rückstände oberhalb der zulässigen Höchstgehalte insbesondere bei Cadmium (5x) und Quecksilber (2x) festgestellt. Bei Pferden war infolge einer Futtermittelkontamination Zeranol zu finden, in einer Probe war der zulässige Höchstgehalt von Cadmium überschritten. Bei Kaninchen und Zuchtwild konnten keine unzulässigen Rückstände festgestellt werden. Drei Proben von Wildschweinen aus freier Wildbahn waren mit den Kontaminanten Lindan und/oder alpha- und/oder beta-HCH oberhalb der zulässigen Höchstgehalte belastet.
AQUAKULTUREN
2007 wurden 539 Proben, meist Forellen und Karpfen, getestet. In einer Probe war das verbotene antibakteriell wirksame Chloramphenicol nachweisbar. Relativ häufig werden immer noch Rückstände von Malachitgrün, einem zur Anwendung bei Fischen verbotenen Teichdesinfektionsmittel, analysiert. 11 von 219 Forellenproben (5,0 %) und eine von 142 Karpfenproben (0,7 %) waren positiv. Der fortdauernde Nachweis von Malachitgrün hat dazu geführt, dass seit 2004 Fische aus der Aquakultur verstärkt auf Malachitgrün getestet werden.
MILCH, EIER, HONIG
2007 betrug der Probenumfang 1.970 Milchproben, 737 Hühnereierproben und 173 Honigproben. Bei Milch wurde in einer Probe der Höchstgehalt für das Antibiotikum Benzylpenicillin überschritten und in je einer Probe der Entzündungshemmer Phenylbutazon und das Anthelminthikum Doramectin nachgewiesen. Phenylbutazon besitzt keine Zulassung für die Anwendung bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen. Doramectin darf nicht bei Tieren angewandt werden, deren Milch für den menschlichen Verzehr bestimmt ist.

In einer Honigprobe wurde das antibakteriell wirkende Sulfathiazol und in einer anderen Probe N,N-Diethyl-m-toluamid (DEET), ein Insektenabwehrmittel, ermittelt. Mit 1,36 % positiven Proben wurden Eier etwas häufiger beanstandet als andere tierische Erzeugnisse. In vier Proben wurden die gegen Darmparasiten wirksamen Stoffe Lasalocid und in einer Nicarbazin gefunden. Dioxinrückstände wurden in allen 104 untersuchten Eierproben nachgewiesen, in vier davon oberhalb des zulässigen Höchstgehaltes.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung kommt in der gesundheitlichen Bewertung der Ergebnisse zu dem Schuss, dass vom einmaligen oder gelegentlichen Verzehr der Lebensmittel mit positiven Rückstandsbefunden kein unmittelbares Risiko für den Verbraucher ausgeht.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Die Beanstandung von Lebensmitteln, die unerlaubte Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe enthalten, erfolgt nach gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben in Verbindung mit nationalen Rechtsvorschriften. Für die Kontrollen sind die Bundesländer verantwortlich. Die Lebensmittel- und Veterinärüberwachung überprüft vor Ort im Schlachthof, in landwirtschaftlichen Betrieben, im Tierbestand und kontrolliert auch die betrieblichen Aufzeichnungen. Die Probenzahlen richten sich nach den Schlacht- bzw. Produktionszahlen. Neben Fleisch, Fett, Organen, Urin, Blut und Kot können Proben auch von Futter und Wasser genommen werden. Der Nachweis verbotener Stoffe führt im Regelfall zur Sperrung des Betriebes bzw. dazu, dass Tiere nicht mehr transportiert oder an andere Betriebe abgegeben werden dürfen. Betriebe, die gegen das bestehende Recht verstoßen haben, stehen für einen bestimmten Zeitraum unter verstärkter Kontrolle. Je nach Schwere des Verstoßes werden Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Der Nationale Rückstandskontrollplan ist ein EU-weit nach einheitlichen Maßstäben durchgeführtes Programm zur Untersuchung von Lebensmittel liefernden Tieren und tierischen Erzeugnissen. In Deutschland legt das BVL zusammen mit den Bundesländern den Plan fest, sammelt die Ergebnisse, wertet diese aus und übermittelt sie an die EU-Kommission.

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Jochen Heimberg idw

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