Neues Gentechnikgesetz benachteiligt gentechnikfrei wirtschaftende Landwirte / Verbraucherschutz gefährdet
In seiner derzeitigen Fassung bevorteile das Gesetz jene, die Gentechnik auf dem Acker durchsetzen wollten. Es stelle gentechnikfrei wirtschaftende Landwirte ungleich schlechter als bisher und gefährde das Recht der Verbraucher auf gentechnikfreie Lebensmittel.
Der BUND kritisierte, dass Gentech-Bauern gleich in zwei Fällen das Recht erhielten, das Gesetz auszuhebeln: So sollen sie sich mit ihren Nachbarn künftig privat einigen können, keine Schutzmaßnahmen gegen gentechnische Verunreinigungen zu ergreifen. Außerdem müsse ein Gentechnik nutzender Landwirt seine Nachbarn zwar über seine Anbaupläne informieren. Wenn dieser jedoch nicht innerhalb eines Monats reagiere und seine eigenen Pläne zur Aussaat offenlege, würde dies als Zustimmung gewertet, den Schutz des Gesetzes nicht in Anspruch nehmen zu wollen. Dann müssten z.B. Abstandsregeln nicht mehr eingehalten werden.
Hubert Weiger, BUND-Vorsitzender: „Mit diesem Gesetz stärkt die Bundesregierung nicht nur Gentech-Bauern, sondern vor allem auch die finanzkräftigen Konzerne, die hinter ihnen stehen. Diese haben ein Interesse daran, die Anbauflächen gentechnisch veränderter Pflanzen massiv auszuweiten. Die aktive Informationspflicht, die wir immer gefordert haben, wird ad absurdum geführt und richtet sich nun gegen gentechnikfrei wirtschaftende Landwirte. Es darf nicht sein, dass ihr Schweigen als Ja zum Gentechnik-Monopoly gewertet wird.“
Offen bleibe zudem weiterhin die Frage der Entschädigung bei verunreinigten Ernten, wenn der Eintrag gentechnisch veränderter Organismen weniger als 0,9 Prozent betrage. Diese Entschädigungsgrenze sei willkürlich und gehe in Deutschland an der Realität des Marktes vorbei. Lebensmittelindustrie und -handel hätten bereits deutlich strengere Maßstäbe. Bauern blieben schon jetzt bei kleinsten Verunreinigungen auf ihrer Ernte sitzen. Der BUND forderte deshalb, den Spielraum des EU-Rechtes auszuschöpfen und eine Entschädigung ab einer gentechnischen Verunreinigung von 0,1 Prozent festzulegen. Um ihre Produkte vor Gentech-Einträgen zu schützen, müssten sie zudem hohe Kosten für Analysen und die Trennung der Warenströme in Kauf nehmen. Damit zahlten am Ende jene drauf, die keine Gentechnik einsetzten. Das Verursacherprinzip würde so außer Kraft gesetzt.
Der BUND begrüßt, dass bei gentechnischen Verunreinigungen die gesamtschuldnerische Haftung erhalten bleibt. Das bedeutet, wenn mehrere Landwirte als Verursacher in Frage kommen, haften sie auch künftig gemeinsam für mögliche Schäden bei ihren gentechnikfrei wirtschaftenden Nachbarn. Positiv bewertet der BUND außerdem, dass das Standortregister weiterhin öffentlich zugänglich ist und damit für Landwirte und Bürger transparent bleibt, wo sich Anbauflächen gentechnisch veränderter Pflanzen befinden.
Heike Moldenhauer, BUND-Gentechnikexpertin: „Rund 27000 überwiegend konventionell wirtschaftende Landwirte haben deutschlandweit bereits über 170 gentechnikfreie Regionen gegründet.
Tendenz steigend. Dies ist die beste Möglichkeit, sich auch weiterhin wirksam vor Verunreinigungen der Ernten und den damit verbundenen, massiven wirtschaftlichen Schäden zu schützen.“
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