Deutlicher Rückgang bei Feldversuchen mit genetisch veränderten Nutzpflanzen in der EU

Seit 1998 ist die Anzahl der Feldversuche mit genetisch veränderten Nutzpflanzen in der EU um etwa 80 Prozent zurückgegangen, wie eine neue Studie der Kommission ergab.

In der von Forschern des Fraunhofer-Instituts in Karlsruhe, des Instituts für Technologische Zukunftsforschung in Sevilla sowie der Hohenheim-Universität in Stuttgart durchgeführten Umfrage wurde geschlussfolgert, dass der Hauptgrund für den erheblichen Rückgang in der unklaren Rechtlage hinsichtlich der genetisch veränderten Produkte in Europa liege.

Etwa 22 Prozent der Befragten nannten Rechtunsicherheiten als Hauptgrund für die Aufgabe der Forschungsprojekte mit genetisch veränderten Nutzpflanzen. Ein Großteil dieser Unsicherheit beruhe auf dem EU-weiten Moratorium bezüglich neuer Genehmigungen für genetisch veränderte Produkte, das derzeit noch gültig sei, sagten die Verfasser der Studie.

Andere Gründe, die von Unternehmen und öffentlichen Forschungsstellen für die Aufschiebung von Projekten genannt wurden, waren eine allgemein geringe Akzeptanz genetisch veränderter Produkte in der europäischen Bevölkerung sowie ein ungewisser künftiger geregelter Markt für derartige Produkte.

Die Umfrageergebnisse zeigen außerdem, dass große und finanziell gesicherte multinationale Unternehmen in diesem Bereich am aktivsten sind und hinter 65 Prozent aller Feldversuche stehen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) machen lediglich sechs Prozent der gesamten Feldstudienaktivitäten aus, und der restliche Anteil wird von öffentlichen Forschungsstellen, Universitäten und sonstigen Institutionen ausgeführt.

Trotz des erheblich reduzierten Umfangs bei der Erforschung genetisch veränderter Nutzpflanzen während der letzten fünf Jahre stellten die Verfasser der Studie fest, dass eine große Anzahl genetisch veränderter Produkte derzeit in der Vorbereitung seien und auf Versuche warteten. Im Zuge der vor kurzem erfolgten Einführung neuer EU-Gesetze zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von genetisch veränderten Organismen (GVO) rechnen die Forscher mit einem plötzlichen Anstieg bei den Feldversuchen in der EU.

Bezüglich einer gesonderten EU-Gesetzgebung zu den GVO, welche deren beabsichtigte Freisetzung in die Umwelt abdeckt, wies die Europäische Kommission am 10. April 12 Mitgliedstaaten darauf hin, dass sie die Frist für die Umsetzung der Richtlinie in innerstaatliches Recht haben verstreichen lassen.

Frankreich, Luxemburg, Belgien, die Niederlande, Deutschland, Italien, Irland, Griechenland, Spanien, Portugal, Österreich und Finnland haben alle die vereinbarte Frist vom 17. Oktober 2002 für die Verabschiedung der neuen Maßnahmen verstreichen lassen, zu denen Leitlinien für die Umweltverträglichkeitsprüfung und die Verpflichtung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit zählen.

Umweltkommissarin Margot Wallström sagte: „Ich fordere die Mitgliedstaaten dringend auf, ihre innerstaatlichen Rechtsvorschriften umgehend mit dem neuen vereinbarten EU-Rechtsrahmen zur Regelung der Freisetzung von GVO in die Umwelt in Einklang zu bringen.“

Nähere Informationen zur Feldversuchsstudie mit genetisch veränderten Nutzpflanzen sind auf folgender Webadresse abrufbar:
http://www.jrc.es/gmoreview.pdf

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