WTO-Agrarverhandlungen
Ziele der nachhaltigen Entwicklung und der Ernährungssicherheit müssen stärker in den Vordergrund treten
Die Welthandelsordnung (WTO) muss die Ziele der Neuorientierung der Landwirtschaft in Deutschland und Europa – also die Stärkung einer nachhaltigen Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums – unterstützen: Der Verankerung des Umwelt- und Tierschutzes sowie des Verbraucherschutzes im WTO-Agrarabkommen kommt daher eine zentrale Bedeutung zu. Genauso wichtig ist die Integration von entwicklungspolitischen Zielen – vor allem die Ernährungssicherheit. Der derzeit vom Vorsitzenden des WTO-Agrarausschusses vorgelegte Entwurf für ein reformiertes Agrarabkommen kommt diesen Erfordernissen nicht nach. Der Präsident des Umweltbundesamtes, Prof. Dr. Andreas Troge, sagt: „Wir müssen den Spagat schaffen: Den Handel mit Agrargütern liberalisieren und zugleich hohe Qualitätsstandards in den Bereichen Umwelt- und Tierschutz sowie Verbraucherschutz verankern. Die Reform des Agrarabkommens muss außerdem den Entwicklungsländern helfen, ihre Bevölkerungen zu ernähren und an den globalen Agrarmärkten wesentlich stärker teilzunehmen. Nur so lassen sich die auf allen politischen Ebenen formulierten ökologischen und sozialen Nachhaltigkeitsziele verwirklichen.“
Das Agrarabkommen fordert von allen Mitgliedstaaten der WTO, ihre Märkte für Agrarprodukte zu öffnen, d.h. Subventionen, Schutzzölle und andere Stützungsmaßnahmen für die nationalen Landwirtschaften sukzessive abzubauen, soweit sie den weltweiten Handel behindern. Insbesondere fordert es den Abbau direkter, an die Produktionsmenge gekoppelter, interner Preisstützungen. Dies ist aus Umweltschutzsicht grundsätzlich positiv. Denn die an die Produktionsmenge gekoppelte Subventionen haben in der Vergangenheit zur Intensivierung der Landwirtschaft und zu erheblichen Umweltbelastungen geführt. Zugleich müssen jedoch nicht-handelsbezogene Anliegen – wie Standards im Bereich des Umwelt- und Tierschutzes sowie des Verbraucherschutzes – stärker in das WTO-Agrarabkommen verankert werden. Subventionen sollten künftig an die Erfüllung dieser Standards gekoppelt werden. Vor allem sind Agrarumweltmaßnahmen und Programme zur Förderung des ländlichen Raums zu sichern und zu erweitern; hier darf die minimale Handelsverzerrung nicht das einzige Kriterium für die Zulässigkeit der Maßnahme sein.
Gleichzeitig müssen die WTO-Agrarverhandlungen entwicklungspolitische Ziele unterstützen, das heißt vor allem die Sicherung der Ernährung und der Schutz der Kleinbauern in den Entwicklungsländern. Trotz des vorgesehenen Abbaus direkt handelsverzerrender Subventionen sind weiterhin massive Subventionen durch „entkoppelte“ Einkommensübertragungen möglich. Die Wettbewerbsverzerrungen zwischen Industrie- und Entwicklungsländern werden insofern bei weitem nicht behoben. Die Entwicklungsländer sollten deshalb zum Beispiel erweiterte Rechte erhalten, Zölle für bestimmte, für die Ernährungssicherheit wichtige „strategische“ Produkte zu erheben sowie Kleinbauern mit befristeten Subventionen zu fördern. Auch ist der Zugang für Agrarprodukte aus Entwicklungsländern – insbesondere der am wenigsten entwickelten – zu den Märkten der Industrieländer deutlich zu verbessern.
Der vorliegende Entwurf für ein reformiertes WTO-Agrarabkommen wird diesen Erfordernissen nicht gerecht. Nicht-handelsbezogene Anliegen werden nur unzureichend berücksichtigt; insbesondere ist nicht vorgesehen, den Anwendungsbereich für umweltschutzbezogene Förderprogramme in der Landwirtschaft zu erweitern. Die vorgesehenen erweiterten Rechte für Entwicklungsländer – vor allem bei der internen Stützung und Subventionen – lassen nur eine begrenzte Wirksamkeit erwarten. Sie können häufig von Entwicklungsländern ohnehin nicht in Anspruch genommen werden, da ihnen die Gelder hierfür fehlen. Vorzugsbehandlungen beim Marktzugang – zum Beispiel in Form verringerter Einfuhrzölle – sind dagegen sehr beschränkt.
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