Cross Compliance

Cross compliance – was ist das eigentlich und ist es wirklich so schlimm wie es sich anhört? Unter cross compliance werden all jene Regelungen zusammengefasst, die der Landwirt ab 1. Januar 2005 einzuhalten hat, um in den Genuss von Direktzahlungen zu kommen. Die Prämienzahlung wird an die Einhaltung von Auflagen zum Verbraucher-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz geknüpft. Die Einhaltung der Regeln wird kontrolliert. Bei einem Verstoß werden die Prämienzahlungen gekürzt.

Was kommt da auf die Landwirte zu? Auf einer Fachtagung des Rural Extension Network in Europe – kurz R.E.N.E. vom 7. bis 9. Dezember 2004 in Rauischholzhausen gingen etwa 60 Teilnehmer der Frage nach „Wie kann Cross compliance bewältigt werden?“ Dr. Jörg Hüther vom Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz stellte die Regelungen aus deutscher Sicht dar. Die Verordnung über die Grundsätze der Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand enthält im Grunde genommen Minimalforderungen, die durch geltendes Fachrecht (Düngeverordnung, FFH-Richtlinie, Klärschlamm-Verordnung etc.) vielfach bereits abgedeckt sind. Selbst neue Regelungen, wie die Erstellung einer Humusbilanz (nur im Fall, dass eine dreigliedrige Fruchtfolge nicht eingehalten wird) müssen deutsche Landwirte nicht schrecken. Wirklich neu ist, dass all diese Dinge schriftlich dokumentiert und nachgewiesen werden müssen. Für Landwirte sowie die mit der Umsetzung und nationalen Ausgestaltung beschäftigten Vollzugsbehörden geht ein erheblicher Aufwand sowie eine weitere Kontrollbelastung einher.

In der verpflichtenden Dokumentation der Betriebsabläufe sahen die Tagungsteilnehmer, überwiegend Berater aus den verschiedenen Bundesländern und weiteren EU-Mitgliedsländern, allerdings auch eine Chance. Schließlich sei es im Interesse der Landwirte, zu wissen, was in ihrem Betrieb passiert. Ob die cross compliance Regelungen unmittelbar Auswirkungen auf die Umwelt haben, wurde allerdings bezweifelt, da die meisten Anforderungen bereits durch deutsches Fachrecht abgedeckt sind. Allerdings wird erwartet, dass das Umweltbewusstwein der Landwirte zunimmt.

Um der zunehmenden Dokumentationspflicht Herr zu werden, kann der Einsatz eines Qualitätsmanagementsystems nützlich sein. Wie solche Systeme funktionieren, erläuterten zwei Experten aus Hessen und Baden-Württemberg. Da die Anforderungen an die Qualität der landwirtschaftlichen Produkte sowie die Anforderungen zur Dokumentation im Sinne der Rückverfolgbarkeit steigen, können solche Systeme helfen, die Abläufe im Betrieb zu erfassen, zu verfolgen und zu dokumentieren sowie Mehrfacherfassungen zu vermeiden. Im Falle von Kontrollen haben es Betriebsleiter, die sich Qualitätsmanagementsystemen oder Umweltmanagementsystemen anschließen, auf jeden Fall leichter, entsprechende Nachweise vorzulegen.

Eine abschließende Dokumentation dieser Fachtagung wird voraussichtlich Ende des Jahres auf der Internetseite von R.E.N.E. www.rene-net.org erscheinen.

Wie der Einstieg in ein Umweltmanagementsystem in kleinen und großen Betrieben gelingen kann, wird in dem aid-Film „Bauern Power mit System“ gezeigt.

Erläuterungen zur Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung hat der aid infodienst im Internet unter www.bubagrar.de veröffentlicht.

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Renate Kessen aid

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