BUND fordert Bundesländer zu mehr Tierschutz auf
Anlässlich des morgigen Welttierschutztages fordert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die Ministerpräsidenten von Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Sachsen zur Achtung des Tierschutzes auf. Die Länderchefs Gabriel, Stolpe, Höppner, Ringstorff, Vogel und Biedenkopf sollten ihre Blockade der neuen Hennenhaltungs-Verordnung von Agrarministerin Künast aufgeben und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes für eine artgerechte Tierhaltung folgen.
BUND-Bundesgeschäftsführer Gerhard Timm: „In Deutschland vegetieren über 40 Millionen Legehennen eingezwängt in viel zu engen Drahtverschlägen. Das artgerechte Halten dieser Tiere verteuert das einzelne Ei nur geringfügig und die meisten Menschen würden das im Sinne des Tierschutzes auch akzeptieren. Die vier SPD- und zwei CDU-Ministerpräsidenten dürfen das Ende der Legehennen-Quälerei nicht länger hinauszögern.“
Zum Welttierschutztag fordert der BUND artgerechte Tierhaltungsformen und die Beschleunigung der Agrarwende auch in anderen Bereichen. So müsse das Totalverbot des Einsatzes von Antibiotika zur Leistungsförderung schneller als geplant kommen. Die Besatzdichte von Tieren dürfe maximal 2 Großvieheinheiten pro Hektar Land betragen, Spaltenböden in der Schweinehaltung müssten verboten und Tiertransporte weiter verringert und verkürzt werden.
Timm: „Mehrere Bundesländer planen und genehmigen neue Agrarfabriken zur Massenproduktion von Hühnern, Puten, Schweinen und Rindern. Auf diese Weise werden Strukturen zementiert, die eine Agrarwende auf lange Zeit blockieren. Agrarministerin Künast´s Ziel von 20 Prozent Ökolandwirtschaft wird so hintertrieben. In Schweden und der Schweiz sind beispielsweise Legebatterien bereits verboten und Eier aus artgerechter Haltung haben inzwischen einen Marktanteil von 70 Prozent erreicht. Daran sollte sich die deutsche Politik orientieren.“
Der BUND fordert erneut die Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz. Die Bundesregierung müsse ihren Verfassungsänderungs-Entwurf von 1999 wieder auf die Tagesordnung setzen. Der Absatz – „Tiere werden als Mitgeschöpfe geachtet. Sie werden vor nicht artgerechter Haltung, vermeidbaren Leiden und in ihren Lebensräumen geschützt“ – ist aus Sicht des BUND weiterhin geeignet, Tierquälerei und die negativen Folgen der Massentierzucht einzuschränken.
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