Papierberg ade – Anträge auf Pflanzenschutzgeräteprüfung jetzt elektronisch
Seit Mitte Februar 2006 werden diese Anträge nun elektronisch bearbeitet. Sowohl die Anträge für das Erklärungsverfahren, als auch für die freiwillige Prüfung im Anerkennungsverfahren und auf Verlustminderung erfolgen jetzt über entsprechende Online-Formulare auf der Internetseite https://geraete.bba.de/. Dort können Antragsteller auch ihre Zugangsdaten anfordern und sich registrieren lassen.
Die elektronische Aktenbearbeitung hat Vorteile. „Insgesamt wird das Verfahren für den Antragsteller transparenter und die Bearbeitungszeiten werden kürzer“, erklärt Dirk Rautmann. Der Wissenschaftler von der Fachgruppe Anwendungstechnik koordiniert das Bund-Onlineprojekt an der Biologischen Bundesanstalt. Ziel des Pilotprojektes ist es, Reibungsverluste zu vermeiden und den Papierberg zu verringern.
So entfällt beispielsweise für die Antragsteller das Hin- und Herblättern auf der Suche nach Codeschlüsseln im Anhang, denn in den betreffenden Feldern des Formulars sind die Auswahlmöglichkeiten gleich vorgegeben. Fehleingaben werden vom System erkannt und lassen sich dadurch rasch korrigieren. Die Prüfer können ihrerseits rasch nötige Zusatzinformationen per Mail anfordern und sind jederzeit über den Stand des Verfahrens informiert.
Momentan sind 26 Anträge auf Prüfung im Anerkennungsverfahren, 7 Anträge im Erklärungsverfahren und 7 Anträge auf Prüfung verlustmindernder Eigenschaften im System. An drei Antragsteller sind bereits Zugangsdaten für die Online-Formulare vergeben worden. Sie füllen derzeit als erste Externe das Online-Formular aus.
Kontakt:
Dipl.-Ing. Dirk Rautmann
Fachgruppe Anwendungstechnik der BBA
Messeweg 11-12, 38104 Braunschweig
Tel.: 0531 / 299 3652
E-Mail: d.rautmann@bba.de
Zu den Prüfverfahren, die nun elektronisch abgewickelt werden:
1) Erklärungsverfahren für Pflanzenschutzgeräte: Die Biologische Bundesanstalt (BBA) führt und veröffentlicht die so genannte Pflanzenschutzgeräteliste, in der nur die Geräte aufgenommen werden, die die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen. So dürfen bei ihrem Einsatz die Gesundheit von Mensch und Tier nicht gefährdet werden. Schädliche Auswirkungen auf Grundwasser und den Naturhaushalt müssen vermieden werden. Nur gelistete Geräte sind in Deutschland verkehrsfähig. Ergeben sich aus der Prüfung der Unterlagen Zweifel an der Einhaltung der Vorgaben, kann die BBA Geräte zur Prüfung anfordern und gegebenenfalls die Eintragung in die Pflanzenschutzgeräteliste löschen.
2) Die freiwillige Prüfung wird in Zusammenarbeit mit den Pflanzenschutzdienststellen der Länder nach strengeren Richtlinien durchgeführt. Die BBA-Fachgruppe Anwendungstechnik führt die rein technischen Prüfungen auf Prüfständen durch. Die Pflanzenschutzdienste prüfen im praktischen Einsatz. Bei erfolgreichem Abschluss wird ein Geräteprüfbericht veröffentlicht und das Gerät für die Dauer von fünf Jahren anerkannt und mit einem Anerkennungszeichen der Biologischen Bundesanstalt versehen. Neben kompletten Pflanzenschutzgeräten werden auch einzelne Geräteteile z.B. Düsen geprüft.
3) Prüfung auf Verlustminderung: Das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte wird seit 1993 von der BBA geführt. Bis 1999 konnten nur Geräte eingetragen werden, die eine Abdriftreduzierung um mindestens 90 % gegenüber den Eckwerten aufwiesen. Im Wein- und Obstbau sind dies die bekannten Tunnelgeräte. 2000 wurden die Abdriftklassen 50 % und 75 % eingeführt. Somit sind auch Eintragungen für Geräte im Ackerbau möglich geworden. Schon mit einfachen Maßnahmen an bereits vorhandenen Geräten sind Abdriftminderungen über 50% möglich, in vielen Fällen lassen sich auch 75% oder 90% Abdriftminderung erreichen. Inzwischen sind über 250 Geräte in das Verzeichnis aufgenommen worden.
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