Gesunde Nahrungsmittel brauchen saubere Böden
Um langfristig eine Anreicherung von Schadstoffen in landwirtschaftlich genutzten Böden zu verhindern, sind nach Auffassung von Rainer Baake, Staatssekretär im Bundesumweltministerium, künftig strengere Anforderungen an den Einsatz von Düngemitteln erforderlich. „Gesunde Nahrungsmittel brauchen saubere Böden,“ sagte er zum Auftakt einer gemeinsamen Anhörung von Bundesumweltministerium und Bundeslandwirtschaftsministerium über Düngemittel und deren Verwendung, die bis zum Freitag in Bonn stattfindet. Der Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium Alexander Müller, wies auf die Notwendigkeit einer sorgfältigen Prüfung der Düngemittel, vor allem von Klärschlamm, im Sinne eines vorbeugenden Verbraucherschutzes hin. Mit Blick auf die Massentierhaltung und das Verbrennen von Wirtschaftsdünger als Abfall sagte er: „Unsere Nutztiere müssen so gehalten und ernährt werden, dass der anfallende Wirtschaftsdünger im Rahmen der natürlichen Kreislaufwirtschaft ausgebracht werden kann. Diese Jahrhunderte alte Praxis muss wieder ein zentrales Leitbild unserer Tierproduktion werden.“
Die Anhörung geht zurück auf einen Beschluss der gemeinsamen Konferenz der Agrar- und Umweltminister von Bund und Ländern vom 13. Juni dieses Jahres. Er unterstreicht die Notwendigkeit einer nachhaltigen Produktion sicherer und hochwertiger Nahrungsmittel im Sinne einer zukunftsfähigen Agrar- und Verbraucherpolitik. Es dürfe, so der Beschluss, durch Bewirtschaftungsmaßnahmen wie Aufbringung von Klärschlamm, Gülle, mineralischem Dünger oder Bioabfällen zu keiner Anreicherung von Schadstoffen im Boden kommen darf. Ziel der Anhörung, an der zahlreiche Experten aus dem In- und Ausland teilnehmen, ist es, Wege zur Begrenzung der Einträge von Schwermetallen und organischen Schadstoffen auf landwirtschaftlich genutzte Flächen zu finden. Daneben sollen auch die Risiken durch Belastungen des Bodens mit hormonell wirkenden Stoffen bewertet werden. Das Umweltbundesamt hat während der Anhörung eine Publikation zu Grundsätzen und Maßstäben für eine Schadstoffminderung vorgestellt. Dabei wurde die Verwendung von Klärschlamm, Gülle, mineralischem Dünger und Kompost unter dem Aspekt des vorsorgenden Bodenschutzes betrachtet.
BMU und BMVEL beabsichtigen, nach der Anhörung gemeinsam mit den Ländern zu entscheiden, ob und in welchem Umfang Einschränkungen oder ein Verbot des Aufbringens von Klärschlämmen auf Ackerflächen — wie von einigen Bundesländern gefordert — aus Sicht des Umwelt- und Verbraucherschutzes geboten erscheinen. Auch für andere Arten von Wirtschaftsdünger, darunter Gülle, soll die Notwendigkeit von Beschränkungen erörtert werden. Die Bundesregierung beabsichtigt, im Ergebnis der Anhörung Änderungen an der Klärschlammverordnung und im Düngemittelrecht vorzunehmen. Für nicht verwertbare Klärschlämme müssten alternative Entsorgungswege beschritten werden.
Weitere Informationen enthält ein Hintergrundpapier, das im BMU-Pressereferat unter 01888-305-2015/18 und im BMVEL-Pressereferat unter 01888-5293173.
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