Landwirte halten Abstand


Neues zum Thema Pflanzenschutz und Gewässerschutz

Pflanzenschutzmittel dürfen nicht in die Gewässer gelangen. Werden Mittel gespritzt, können Landwirte und andere Anwender den notwendigen Mindestabstand zu Gewässern jetzt selbst ermitteln. Damit werden starre Abstandsregeln ersetzt und Anwender belohnt, die moderne Pflanzenschutzgeräte benutzen. Bei neu zugelassenen Pflanzenschutzmitteln sind auf der Packung fünf verschiedene Abstände aufgelistet. Mit einer von der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA) veröffentlichten Tabelle kann jeder „seinen“ Abstand vor Ort herausfinden.

Unsere Gewässer müssen geschützt werden. Damit Pflanzenschutzmittel da bleiben, wo sie wirken sollen, muss beim Spritzen ein Mindestabstand zu einem Gewässer eingehalten werden. Allerdings zeigte sich, dass diese sogenannten Abstandsauflagen bisher in der Praxis zu starr waren. Es gab nur einen Mindestabstand, der auch dann galt, wenn die Verunreinigungsgefahr vor Ort geringer war. Mit den neuen Auflagen werden sowohl das Gewässer, seine Umgebung als auch die Anwendungstechnik berücksichtigt.

Seit Mai 2000 gibt es für neu zugelassene Präparate neue Vorschriften: Die Biologische Bundesanstalt bündelt Anwendungsbedingungen mit ähnlichem Risiko zu vier Kategorien. Für jede Kategorie (A – D) kann der Mindestabstand von der Gebrauchsanleitung des Pflanzenschutzmittels abgelesen werden. Ohne Risikominderung gilt der Standardabstand.

Wie finde ich zu „meiner“ Kategorie? Die Biologische Bundesanstalt hat eine Tabelle ausgearbeitet, in der die Anwendungsbedingungen aufgelistet sind, die das Verunreinigungsrisiko mindern. Dafür gibt es Punkte, die zusammengezählt die Kategorie ergeben. Für Standardbedingungen werden keine Punkte vergeben, weil dann der herkömmliche Abstand gilt.

Ein Beispiel: Statt einer alten Spritze wird eine neue Spritze benutzt, die 75 % weniger Abdrift erzeugt, dafür gibt es 6 Punkte. Ist das Gewässer ein Fließgewässer, gibt es weitere 6 Punkte. Mit 12 Punkten kann der richtige Abstand von der Packung unter der Kategorie B abgelesen werden.

Die Punktetabelle wird nach Bedarf aktualisiert und ist jedem zugänglich. Klicken Sie dazu auf der Homepage der Biologischen Bundesanstalt ( www.bba.de ) das Thema Pflanzenschutz an, ->Pflanzenschutzmittel, Biologische Mittelprüfung, ->Verzeichnis risikomindernder Anwendungsbedingungen für Nicht-Zielorganismen. Unter ->Pflanzenschutzmittel, ->Pflanzenschutzgeräte, ->Verlustmindernde Geräte finden Sie eine Liste verschiedener Geräte und deren Abdriftminderung.

Möchten Sie mehr zum Thema Pflanzenschutz und Gewässerschutz erfahren? Eine CD informiert Sie über die Bedeutung und Hintergründe von Abstandsauflagen (Windows). Sie ist auch für Lehre und Ausbildung geeignet und wird gegen 15,- DM Schutzgebühr verschickt von der:

Staatlichen Lehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft, Weinbau und Gartenbau
– Fachbereich Ökologie –
Breitenweg 71
67345 Neustadt/Weinstraße

Oder Sie schauen einfach ins Internet ( www.bba.de; ->Pflanzenschutz; ->Pflanzenschutzmittel; Biologische Mittelprüfung; ->Pflanzenschutz und Gewässerschutz ).

 

Weitere Informationen finden Sie im WWW:

Media Contact

Dr. Alexandra Makula idw

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