Kontrolle von Sprühgeräten im Pflanzenschutz wird zur Pflicht
Sprühgeräte, mit denen im Wein-, Obst- und Hopfenanbau Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden, müssen ab dem 01. Mai 2002 kontrolliert werden. Die Geräte werden in anerkannten Kontrollbetrieben untersucht. Ebenso wie Feldspritzgeräte werden Sprühgeräte dann alle zwei Jahre auf „Herz und Nieren“ überprüft, also auf verschleiß- und alterungsbedingte Mängel an Pumpen, Gebläsen und Düsen. Ziel ist, nur technisch einwandfreie Geräte einzusetzen, damit Pflanzenschutzmittel exakt dosiert und zielgerichtet ausgebracht werden können. Die gesetzliche Pflicht ergibt sich aus der Pflanzenschutzmittelverordnung vom 09. November 2001. Die Richtlinie zur Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten kann ab sofort im Internetangebot der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA) nachgelesen werden (www.bba.de).
Was für Feldspritzgeräte, die im Ackerbau eingesetzt werden, seit 1993 gilt, wird ab dem 01. Mai 2002 auch für Sprühgeräte gelten: Im zweijährigen Turnus werden Geräte in anerkannten Kontrollbetrieben auf den Prüfstand geschickt. Der technisch einwandfreie Zustand wird durch eine Prüfplakette dokumentiert. In Deutschland gibt es etwa 70 000 Sprühgeräte, mit denen in Raumkulturen Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden. Bisher wurden diese freiwillig geprüft.
Bis spätestens 30. April 2003 sollen alle Geräte im Hopfen- und Obstbau erstmals überprüft sein, im Weinbau ist die Übergangsfrist um ein Jahr verlängert. Geräte, die bereits vor Mai 2002 kontrolliert werden, müssen erst wieder 2005 überprüft werden. Neue Sprühgeräte werden überwiegend ab Werk mit einer gültigen Plakette ausgeliefert, andernfalls müssen diese spätestens 6 Monate nach Inbetriebnahme zur Kontrolle.
Aufgrund der geänderten Pflanzenschutzmittelverordnung hat die Fachgruppe Anwendungstechnik in der Abteilung für Pflanzenschutzmittel und Anwendungstechnik der BBA ihre Richtlinie zur Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten überarbeitet. Die Merkmale, nach denen Sprühgeräte zu prüfen sind, wurden in der Arbeitsgruppe „Kontrolle von Pflanzenschutzgeräten“ abgestimmt. Die Prüfberichte werden von den Kontrollbetrieben an die Landesdienststellen geschickt, die die Kontrollen überwachen und die Praxis auch beraten. Die Fachgruppe Anwendungstechnik erstellt aus den Daten der Landesdienststellen eine bundesweite Übersicht. Die von der Fachgruppe überarbeitete Richtlinie kann ab sofort im Internetangebot der BBA nachgelesen werden.
Dass jetzt auch Sprühgeräte regelmäßig kontrolliert werden müssen, ist ein weiterer Schritt zur Verbesserung des Verbraucher- und Umweltschutzes: Pflanzenschutzmittel werden noch exakter, zuverlässiger und sicherer ausgebracht. Neben der Prüfung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und der Sachkunde der Anwender wird so ein Instrument gestärkt, um qualitativ hochwertige Nahrungsmittel zu erzeugen.
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