PLANTOMYCIN: Zulassung ruht bis März 2003
Das Pflanzenschutzmittel PLANTOMYCIN steht für ein weiteres Jahr Anwendern nicht zur Verfügung: Die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA) hat das Ruhen der Zulassung, das zunächst bis zum 15. März 2002 angeordnet ist, bis zum Ende der Zulassung am 15. März 2003 ausgedehnt. Das Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Streptomycin wird in Apfelplantagen gegen den gefürchteten Feuerbrand eingesetzt. Rückstände von Streptomycin wurden in Honigproben nachgewiesen, nicht aber in Äpfeln.
Streptomycinrückstände im Honig veranlassten die BBA bereits im vergangenen Jahr, die Zulassung des Pflanzenschutzmittels PLANTOMYCIN ruhen zu lassen. Das Mittel wurde eingesetzt gegen den Feuerbrand, einer bakteriellen Krankheit, die die Pflanzen über die Blüte infiziert. Über die Bienen, die die Obstbaumblüten bestäuben, gelangte Streptomycin in den Honig.
Die vergangene Saison wurde für Tests genutzt: Gesucht wurden Möglichkeiten, das Mittel so auszubringen, dass es nicht von Bienen aufgenommen wird. Die Ergebnisse liegen jetzt vor: Auch bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung ist nicht ausgeschlossen, dass die festgelegte obere Grenze für Rückstände überschritten wird. Diese Rückstandshöchstmenge liegt zurzeit bei 0,02 mg Streptomycin pro kg Honig. Weitere Informationen zum Thema bekommen Sie in der Presseinformation der BBA vom 13. Dezember 2001.
Beim PLANTOMYCIN bedeutet das Ruhen der Zulassung, dass auch Restbestände nicht aufgebraucht werden dürfen, da die Anwendung nur nach Warndienstaufruf durch die Länder erlaubt ist. Die Bestimmungen, die mit der Zulassung damals erteilt wurden, sehen strenge Einschränkungen vor, denn schließlich handelt es sich bei dem Wirkstoff um ein Antibiotikum, mit dem sorgsam umgegangen werden muss. Die Zulassung für PLANTOMYCIN ruht zunächst bis zum 15. März 2003.
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